Sachbezüge, die vom Arbeitgeber Unterkunft und/oder Verpflegung für die Beschäftigten bereitgestellt werden, stellt einen so genannten geldwerten Vorteil dar. Dafür besteht Steuer- und Beitragspflicht in der Sozialversicherung. Um die entsprechende Abrechnung zu vereinfachen und Streitigkeiten über den Wert der jeweiligen Leistung zu vermeiden, gibt es für die Bereitstellung von Unterkunft und Verpflegung Pauschalbeträge, aus denen dann – ohne Rücksicht auf tatsächliche Kosten – die Steuern und Beiträge berechnet werden.
Sachbezüge 2024: Anhebung der Beträge
Vieles ist in den letzten zwei Jahren teurer geworden. Das wirkt sich mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung auch auf die Pauschalbeträge für Unterkunft und Verpflegung aus. Diese werden jährlich neu festgesetzt und steigen auch 2024 wieder an.
Das sind die Grundwerte
Der monatliche Betrag für die kostenlose Bereitstellung von Verpflegung steigt von 288 Euro auf 313 Euro. Dieser Betrag wird wie folgt aufgeteilt:
- Frühstück 65 Euro (2023: 60 Euro),
- Mittagessen 124 Euro (2023: 114 Euro) und
- Abendessen 124 Euro (2023: 114 Euro).
Der Wert für eine als Sachbezug zur Verfügung gestellte Unterkunft steigt von bisher monatlich 265 Euro auf 278 Euro.
Unterkunft ist nicht gleich Unterkunft
Bei der Gewährung einer kostenlosen Unterkunft gibt es Unterschiede, je nachdem, ob sie allein oder mit mehreren genutzt wird und ob es sich um einen volljährigen Arbeitnehmer oder einen Jugendlichen oder Auszubildenden handelt.
Tabelle 1 – Volljährige Arbeitnehmer
Sachverhalt |
Unterkunft allgemein |
Aufnahme in Arbeitgeberhaushalt /Gemeinschaftsunterkunft |
Unterkunft belegt mit 1 Beschäftigten |
278,00 |
236,30 |
Unterkunft belegt mit 2 Beschäftigten |
166,80 |
125,10 |
Unterkunft belegt mit 3 Beschäftigten |
139,00 |
97,30 |
Unterkunft belegt mit mehr als 3 Beschäftigten |
111,20 |
69,50 |
Tabelle 2 – Jugendliche und Auszubildende
Sachverhalt |
Unterkunft allgemein |
Aufnahme in Arbeitgeberhaushalt /Gemeinschaftsunterkunft |
Unterkunft belegt mit 1 Beschäftigten |
236,30 |
194,60 |
Unterkunft belegt mit 2 Beschäftigten |
125,10 |
83,40 |
Unterkunft belegt mit 3 Beschäftigten |
97,30 |
55,60 |
Unterkunft belegt mit mehr als 3 Beschäftigten |
69,50 |
27,80 |
(Alle Beträge in Euro)
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