Prävention am Arbeitsplatz – eine umfassende Aufgabe für den Arbeitgeber. Denn als Arbeitgeber müssen Sie nach dem Arbeitsschutzgesetz dafür sorgen, dass Ihre Mitarbeiter im Rahmen ihrer Tätigkeit nicht gesundheitlich gefährdet werden. Neben dem klassischen Schutz vor Arbeitsunfällen gehören dazu auch andere Erkrankungen, die mit der Tätigkeit in Zusammenhang stehen können. Unter anderem gilt das für Infektionskrankheiten, die während der Tätigkeit übertragen werden (können).

Prävention in der Saison

Husten, Schnupfen, Heiserkeit – die üblichen Symptome für – ja, für was eigentlich? Erkältung, Grippe oder doch Corona? Die Viren sind wieder fleißig unterwegs. Niemand möchte gerne krank werden und auch für die Unternehmen können krankheitsbedingte Ausfälle unangenehm und teuer werden.

Schutz vor Krankheiten am Arbeitsplatz

Einen absoluten Schutz gibt es natürlich nicht, aber jeder kann viel dafür tun, dass es ihn nicht „erwischt“. Und dabei spielen auch die Unternehmen eine wichtige Rolle, denn gerade in den Betrieben kommen viele Menschen auf engem Raum zusammen – mit oder ohne Publikumskontakt. Eigentlich sind die wichtigsten Schutzmaßnahmen ja bekannt – spätestens seit der Corona-Pandemie, aber sie geraten auch schnell wieder in Vergessenheit. Deshalb hier noch einmal die wichtigsten Tipps für Unternehmen:
  • Aufmerksam machen: An die klassischen Hygieneregeln mit Aushang erinnern und bei Mitarbeiterbesprechungen thematisieren. Dazu gehören das regelmäßige und gründliche Händewaschen, die Nieß-Etikette (in die Armbeuge oder das Taschentuch niesen).
  • Direkte Kontakte reduzieren durch Homeoffice oder Online-Besprechungen. Geht das nicht, unbedingt auf ausreichende Abstände achten (mindestens 1,50 Meter).
  • Bei leichten Symptomen ohne Arbeitsunfähigkeit sollte eine medizinische Gesichts- oder FFP2-Maske getragen werden.
  • Insbesondere gegen Corona und Grippe helfen die angebotenen Impfungen. Als Arbeitgeber können Sie Ihre Mitarbeiter zur Impfung ermuntern.
Aktualisieren Sie bei der Gelegenheit die Gefährdungsbeurteilung für die Arbeitsplätze nach dem Arbeitsschutzgesetz. Denn als Arbeitgeber müssen Sie die Gefährdungen der Beschäftigten im Rahmen ihrer Arbeit ermitteln und die Belegschaft über Sicherheit und Gesundheitsschutz angemessen unterweisen. Hilfe und weiterführende Links finden Sie unter anderem bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung – DGUV. Wir haben in der Vergangenheit über das Thema BGM Maßnahmen berichtet:

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Schauen Sie doch passend dazu in unseren Steckbrief Gefahrtarifstelle sowie den Steckbrief Krankheit für weitere Informationen.