Infektionsschutzgesetz gibt vor: Quarantäne zur Kontaktvermeidung

Ihr Arbeitnehmer muss in häusliche Quarantäne wegen Corona bei sich oder einer Kontaktperson? Das Infektionsschutzgesetz (IFSG) sieht vor, dass die zuständige Behörde eine solche Schutzmaßnahme ergreift und Ihr Arbeitnehmer zu Hause bleiben muss. Mancher Arbeitnehmer kann weiter von zu Hause arbeiten, aber bei vielen Beschäftigten bedeutet die Quarantäne auch, dass sie nicht arbeiten können.

Ihr Arbeitnehmer hat dann wie auch bei Krankheit und Unfall Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Somit ist er finanziell abgesichert. Aber Sie haben einen Ausfall – zum einen fehlt Ihnen eine Arbeitskraft, zum anderen zahlen Sie weiterhin Entgelt und Abgaben. Wer kommt für den finanziellen Schaden auf?

Neuer Steckbrief Quarantäne gibt Aufschluss

Unser neuer Steckbrief zum Thema Quarantäne hat hierzu alle wichtigen Informationen für Sie aufbereitet. Hier finden Sie nicht nur die gesetzlichen Grundlagen und die Voraussetzungen beschrieben, die für eine Entgeltfortzahlung gelten. Im Steckbrief finden Sie auch Informationen dazu, was passiert, wenn die Quarantäne über die sechste Woche hinaus besteht. Oder wie viel Entgelt Sie maximal zahlen müssen, wenn Ihr Arbeitnehmer zu Hause bleiben muss, weil sein Kind unter Quarantäne gestellt wurde.

Vor allen Dingen aber finden Sie bei uns Informationen dazu, bei welcher Stelle Sie den Ersatz des weiterhin gezahlte Entgelts beantragen. Direkte Links in Abhängigkeit vom Bundesland helfen weiter, das richtige Formular zu finden.

Unser Service für Sie im Informationsportal

Zum Thema Corona haben wir alle wichtigen Informationen und Services des Informationsportals auf dieser Seite zusammengefasst: „Corona-Infos für Arbeitgeber“.