Wenn Sie als Arbeitgeber nicht mehr als 30 Beschäftigte haben, entrichten Sie die sogenannte Umlage U1. Dafür erhalten Sie aus der Entgeltfortzahlungsversicherung einen Teil Ihrer Aufwendungen für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall erstattet. Wie hoch die Erstattung ist, hängt davon ab, welchen Erstattungssatz U1 Sie wählen.

Zuständig ist immer die Krankenkasse, bei der Ihr Arbeitnehmer versichert ist. Das Gesetz sieht eine Erstattung von 80 Prozent des wegen der Krankheit fortgezahlten Entgelts und der darauf entfallenden Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung vor. Aber in ihren Satzungsbestimmungen können die Krankenkassen davon abweichen. Viele bieten sogar Erstattungssätze in unterschiedlicher Höhe zur Wahl an. Dadurch unterscheiden sich natürlich auch die Umlagesätze für die jeweiligen Erstattungssätze. Bei mehreren Erstattungssätzen legt die Kasse einen als so genannten Regelsatz fest. Dieser gilt automatisch, wenn sich ein Arbeitgeber nicht für einen anderen Satz entscheidet.

Beispiel:
Eine Krankenkasse bietet folgende Erstattungssätze an:

Erstattungssatz

Umlagesatz

50 Prozent

1,5 Prozent

70 Prozent (Regelsatz)

2,4 Prozent

80 Prozent

3,6 Prozent

Sie können als Arbeitgeber den Erstattungssatz U1 jedes Jahr neu wählen. Bei dem gewählten Satz bleibt es dann aber für das Kalenderjahr und – wenn Sie keine Änderung vornehmen – für die folgenden Kalenderjahre. Und den Erstattungssatz können Sie immer nur zu Beginn eines Kalenderjahres verändern, und zwar bis spätestens zur Fälligkeit des Januar-Beitrags. Für 2022 muss Ihre Erklärung somit bis spätestens 27. Januar bei der Krankenkasse eingegangen sein.

Wichtig! Wenn Sie den Erstattungssatz U1 ändern möchten, müssen Sie das bei jeder Krankenkasse, an die Sie Beiträge für Ihre Arbeitnehmer abführen, gesondert tun. Sie können natürlich auch jeweils unterschiedliche Sätze wählen.

Übrigens haben Sie für die Umlage U2 (Mutterschaftsaufwendungen) haben Sie eine solche Wahlmöglichkeit nicht. Denn hier ist gesetzlich ein Erstattungssatz von 100 Prozent vorgeschrieben.

Welcher Erstattungssatz ist der richtige für Sie?

Einerseits ist es ein Rechenexempel, andererseits ein bisschen ein Glücksspiel. Ein niedriger Erstattungssatz ist immer dann sinnvoll, wenn auch die Krankheitsquote Ihrer Mitarbeiter niedrig ist. Sie sparen dann monatlich an den Umlagebeträgen. Ist die Krankheitsquote in Ihrem Unternehmen hoch, bietet sich natürlich ein höherer Erstattungssatz an.

Aber Achtung: Ändern sich die Verhältnisse, steigt also beispielsweise der Krankenstand in Ihrem Unternehmen plötzlich an, bleibt es beim gewählten niedrigen Erstattungssatz – zumindest für das laufende Kalenderjahr. Es lohnt sich auch darauf zu schauen, ob es Unterschiede bei den Beschäftigten einer bestimmten Krankenkasse gibt. Denn dann könnten Sie nur dort einen höheren oder geringeren Erstattungssatz U1 wählen.

Tipp: Einige Krankenkassen bieten einen Online-Rechner an, mit dem Sie den für Sie – aktuell – günstigsten Erstattungssatz berechnen können.

Die verschiedenen angebotenen Erstattungssätze und die dazugehörigen Umlagesätze finden Sie auf den Internetseiten der Krankenkassen, in der ITSG-Datenbank oder in der Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbands.

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