Hitze am Arbeitsplatz lässt sich nicht immer vermeiden. Wir sprechen dabei nicht von der Arbeit am Hochofen, wo Sommers wie Winters hohe Temperaturen herrschen, sondern von der ganz „normalen“ Arbeit im Freien oder auch im Büro. Hitze kann Ihre Gesundheit beeinträchtigen. Insbesondere der Kreislauf leidet bei hohen Temperaturen. Aber auch die Konzentrationsfähigkeit sinkt, was das Unfallrisiko steigen lässt.

Fürsorgepflicht – Ein Fall für den Arbeitsschutz

Basis für den Arbeitsschutz ist in diesem Fall die Arbeitsstättenverordnung. Diese verlangt vom Arbeitgeber, dass dieser in Arbeitsräumen für gesundheitlich zuträgliche Raumtemperaturen und den Schutz gegen übermäßige Sonneneinstrahlung sorgt. Eine konkrete maximal zulässige Temperatur wird dort aber nicht genannt.

Grundsätzlich gibt es keinen Anspruch auf eine bestimmte maximale Temperatur oder gar einen Ausfall des Arbeitstages durch vergleichbar dem „Hitzefrei“ in der Schule. Aber nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet die Arbeit so zu gestalten, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden wird und verbleibende Gefährdungen gering gehalten werden.

Was das im Einzelfall bedeutet, hängt vom individuellen Arbeitsplatz und damit von der verpflichtend zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung ab. Sie müssen also – auch für den Fall von großer Hitze – die gesundheitliche Gefährdung an den einzelnen Arbeitsplätzen beurteilen und – wo nötig – geeignete Gegenmaßnahmen ergreifen.

Wobei es natürlich erhebliche Unterschiede zwischen einem Bürojob und einer Tätigkeit im Freien, etwa als Gärtner, Straßenbauer oder im Baugewerbe gibt.

Was können Sie tun?

Es gibt – je nach Tätigkeitsart – unterschiedliche Maßnahmen. Diese können organisatorischer oder technischer Art sein. So können Sie beispielsweise – in Absprache mit den Mitarbeitern – die Arbeitszeit verlagern. Etwa in die frühen Morgenstunden oder in den Abend, um die Mittagshitze zu vermeiden.

Technisch können Klimaanlagen, Ventilatoren und die Verschattung von Fenstern eine Hilfe sein. Was genau Sie tun können, hängt immer von den örtlichen Gegebenheiten und der Art der Tätigkeit ab.

Bei Tätigkeiten im Freien ist es wichtig, auf den Schutz vor der Sonneneinstrahlung zu achten. Wo immer möglich, sollte die Arbeit im Schatten stattfinden können, beispielsweise durch das Aufstellen von Sonnenschirmen oder Sonnensegeln. Aber auch entsprechende Schutzkleidung kann eine Hilfe sein, wenn die Arbeit im Schatten nicht möglich sein sollte. Dazu gehört dann eine geeignete Kopfbedeckung und UV-undurchlässige Kleidung.

Fürsorgepflicht ist keine freiwillige Maßnahme

Oft ist die Rede von der „Fürsorgepflicht“ des Arbeitgebers für seine Beschäftigten. Dabei liegt die Gesundheit und die Einsatzfähigkeit der Mitarbeiter doch in Ihrem Interesse – denn jeder Ausfall eines Mitarbeiters kosten schließlich Ihr Geld, sei es durch die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, der Ausfall von Produktivität oder die Kosten für die Einstellung einer Ersatzkraft.

Sollten Sie Ihre Fürsorgepflicht verletzen oder ihr nur unzureichend nachkommen, können Sie mit Konsequenzen wie z. B. Schadenersatzklagen oder fristlosen Kündigungen rechnen.

Arbeitsschutz: weitere Informationen

Viele weitere praktische Tipps können Sie finden bei der

Unser Service für Sie im Informationsportal

Sie möchten sich als Arbeitgeber über Maßnahmen zur Förderung der Gesundheit am Arbeitsplatz informieren? Dann schauen Sie doch in folgende Artikel, die wir zu diesem Thema bereits veröffentlicht haben: