Der Gesetzgeber und die Träger der Sozialversicherung bauen die elektronischen Verfahren in der Kommunikation zwischen Arbeitgeber einerseits und Krankenkassen, Berufsgenossenschaften, Rentenversicherung und den Arbeitsagenturen Stück für Stück aus. Meist werden die Verfahren erst optional angeboten, ehe später eine elektronische Übermittlung verpflichtend wird. Auf diese Weise wird die Digitalisierung vorangetrieben, ohne Arbeitgeber, Softwarehersteller und Dienstleister in der Entgeltabrechnung zu überfordern.

Ein Beispiel in der Vergangenheit ist der Lohnnachweis. Der Lohnnachweis ist eine gesonderte Mitteilung des Arbeitgebers an seine Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse als Unfallversicherungsträger (UV-Träger). Diese Information diente der unternehmensindividuellen Beitragsberechnung des UV-Träger. Die Übermittlug per Papier wurde durch die elektronische Fassung ersetzt. Mehr Informationen finden Sie im Steckbrief Lohnnachweis digital.

Wir stellen Ihnen drei Verfahren vor, mit denen zusätzlich Anträge und Bescheinigungen elektronisch übermittelt werden.

BEA – Bescheinigungen elektronisch annehmen (Bundesagentur für Arbeit)

Diese elektronischen Verfahren werden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) bereits seit längerem angeboten. Sie sind noch optional, sollen aber verpflichtend werden und die übrigen Übermittlungsarten ablösen. Auf diesem Wege können z. B. eine Arbeits- oder Nebeneinkommensbescheinigung elektronisch an die BA übermittelt werden. Zu den Informationen der BA zum Verfahren gelangen Sie über unsere Rubrik Bescheinigungen zum Arbeitsentgelt in unserer SV-Bibliothek.

KEA – Kurzarbeitergeld-Dokumente elektronisch annehmen (Bundesagentur für Arbeit)

Mit KEA können Sie als Arbeitgeber Anträge auf Kurzarbeitergeld, Saisonkurzarbeitergeld, Erstattung des Sozialversicherungsbeiträge sowie ergänzende Leistungen nach § 102 SGB III elektronisch übermitteln. Das Verfahren ist optional und besteht neben den anderen Möglichkeiten fort. Die BA nimmt die elektronisch gestellten Anträge an und meldet sich auch auf elektronischem Weg zurück.

rvBEA – Bescheinigungen elektronisch annehmen (Deutsche Rentenversicherung)

Mit rvBEA wird die direkte Kommunikation zwischen Arbeitgeber und Rentenversicherungsträger elektronisch. Diese Verfahren sind auch noch optional – der Arbeitgeber muss sich dafür anmelden. Es ist aber eine verpflichtende Teilnahme geplant. Hier kann die Rentenversicherung bei einem Arbeitgeber fehlende Informationen und Bescheinigungen elektronisch anfordern. Ebenso kann der Arbeitgeber elektronisch Anträge stellen oder Rückantworten geben. Ausführlich erläutern wir das in unserem Steckbrief rvBEA.

Unser Service für Sie im Informationsportal

Im Informationsportal finden Sie weitere Meldungen, sobald sich bei den elektronischen Verfahren in der Sozialversicherung etwas ändert. Bleiben Sie auf dem Laufenden und schauen regelmäßig unsere aktuellen Meldungen. Dort können Sie auch Beiträge nach Datum und Kategorie suchen. Über die allgemeine Suche finden Sie bis zu zehn der neuesten Meldungen zum Stichwort.

Für die Teilnahme an der elektronischen Kommunikation benötigen Sie entweder eine eigene Standardsoftware oder Ausfüllhilfe oder müssen einen Dienstleister in der Entgeltabrechnung beauftragen. Unter den Links finden Sie mehr Informationen dazu.

Für Experten sind die Dokumente der Sozialversicherung zum Meldeverfahren insgesamt interessant, die Sie unter dem Link finden. Für Softwarehersteller interessant dürften z. B. die speziellen Rubriken Systemuntersuchung, Data Dictionary oder Fehlerprüfungsverfahren sein.