Die Beschäftigung eines Studenten ist für viele Arbeitgeber eine gute Möglichkeit, Arbeitsspitzen flexibel zu bewältigen. Die Frage ist nur: Als Werkstudent oder als 450-Euro-Minijobber? Für allgemeine Aushilfstätigkeiten wählen viele Arbeitgeber die Form des 450-Euro-Minijobs, während andere Arbeitgeber Werkstudenten eher als vorqualifizierte Arbeitskräfte einsetzen. Dabei hat jeder Arbeitgeber die Möglichkeit, Studenten als Werkstudent in der Sozialversicherung zu beschäftigen. Das Gute: Hier sind höheren Arbeitszeiten möglich als dies beim 450-Euro-Minijob.
Was ist ein Werkstudent sozialversicherungsrechtlich?
In der Sozialversicherung kann als Werkstudent arbeiten, wer neben seinem Studium arbeitet; das Studium muss weiter im Mittelpunkt stehen. Daher kann der Arbeitnehmer z. B. nicht während eines Urlaubssemesters oder als Teilnehmer an dualen Studiengängen als Werkstudent arbeiten.
Sind die Voraussetzungen erfüllt, melden Sie den Werkstudenten in der Sozialversicherung an. Trotz Anmeldung ist er grundsätzlich von Beiträgen zur Sozialversicherung befreit, das ist das sogenannte „Werkstudentenprivileg“. Ausnahme ist die gesetzliche Rentenversicherung. Wichtig für Sie: Auch Ihr Werkstudent steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Für viele Studenten ist das attraktiv, denn so bleibt mehr Geld netto übrig. Das Arbeitsentgelt ist einkommensteuerpflichtig, die meisten Studenten bekommen aber die gezahlte Steuer nach Jahresende vom Finanzamt erstattet. Zu beachten: Ist der Student gesetzlich versichert, aber noch in der Familienversicherung der Eltern, sollte er sich dennoch vorher bei seiner Krankenkasse nach den Folgen erkundigen.
Ein großer Vorteil für Sie ist, dass Ihr Arbeitnehmer selbst während der Vorlesungszeit bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten kann. Wichtig: Das gilt für alle Beschäftigungen des Studenten insgesamt! Die 20-Stunden-Grenze kann sogar noch bis zu bestimmten Grenzen überschritten werden, z.B. in den Semesterferien oder wenn überwiegend während der Abend- und Nachtstunden oder am Wochenende gearbeitet wird.
Unterschiede des 450-Euro Minijobs
Zunächst einmal ergibt sich schon aus dem Namen, dass im Regelfall nicht mehr als durchschnittlich 450 Euro im Monat gezahlt werden dürfen. Das gilt vorausschauend für die kommenden 12 Monate, sind also zusammen 5.400 Euro in einem Jahr. Es ist aber egal, ob das in einem Monat auch mal mehr als 450 Euro sind, wenn die Jahresgrenze insgesamt nicht überschritten wird. Bei mehreren 450-Euro-Minijobs des Studenten gilt das für alle Beschäftigungen zusammen, sonst wird die Beschäftigung sozialversicherungspflichtig.
Das bedeutet für Sie auch, dass eine bestimmte Arbeitszeit nicht überschritten werden darf, damit unter Beachtung der Mindestlohnregelung das durchschnittliche Monatsentgelt nicht höher als 450 Euro liegt. Ausnahme sind nicht geplante Mehrbedarfe, bei denen mehrmals im Jahr in einem Monat auch unbegrenzt mehr gezahlt werden darf. Aktuell wichtig ist, dass dazu auch ein Mehrbedarf zählt, der aufgrund der Corona-Pandemie entstanden ist.
Im Gegensatz zum Werkstudenten werden neben der Rentenversicherung auch Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung fällig. Die Beiträge zur Krankenversicherung entfallen nur, wenn der Student privat krankenversichert ist. In der Rentenversicherung kann sich der Arbeitnehmer von seinem Anteil der Rentenversicherung befreien lassen, um mehr netto ausgezahlt zu bekommen. Er muss aber dann auch bestimmte Nachteile in Kauf nehmen und sollte das vorher klären. Sie bezahlen die Beiträge an die Minijob-Zentrale. Dort melden Sie auch den Arbeitnehmer an, unabhängig davon, wo der Student sonst krankenversichert ist.
Auch dieses Arbeitsentgelt ist einkommensteuerpflichtig. Wenn Sie als Arbeitgeber aber die Einkommensteuer inklusive Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer bei einem Minijob pauschal mit zwei Prozent übernehmen, zahlt der Student keine Einkommensteuer. Er kann aber auch die individuelle Versteuerung gemäß Steuerklasse wählen und erhält dann meist die gezahlte Steuer über den Ausgleich im Folgejahr zurück.
Und was ist sonst noch möglich?
Wenn Sie den Studenten nur kurzzeitig beschäftigen wollen, können Sie ihn auch als kurzfristigen Minijobber melden. Dann dürfen es nicht mehr als drei Monate ununterbrochen oder 90 Tage verteilt über den Beschäftigungszeitraum von bis zu einem Jahr sein. Bis 31. Oktober 2020 sind es sogar fünf Monate oder 115 Tage wegen der Corona-Pandemie.
Wollen Sie als privater Haushalt einen Studenten als Haushaltshilfe und Minijobber beschäftigen, geht das besonders einfach über das Haushaltsscheck-Verfahren. Beispiele sind klassische Haus- oder Gartenarbeiten, aber auch z. B. die Freizeitbetreuung eines behinderten Menschen.
Unser Service für Sie im Informationsportal
Erste Orientierung
Wenn Sie sich erst einmal orientieren wollen, verwenden Sie als Einstieg unseren Frage-Antwort-Katalog Aushilfe. Dieser führt Sie Antwort für Antwort zu den möglichen Beschäftigungsarten.
Und als privater Arbeitgeber finden Sie Orientierung im Frage-Antwort-Katalog Privater Haushalt, der auch klärt, ob das vereinfachte Haushaltsscheck-Verfahren für Sie in Frage kommt.
Sie haben sich entschieden?
Wenn Sie sich entschieden haben, wie Sie den Studenten in der Sozialversicherung melden wollen, prüfen Sie die konkreten und individuellen Voraussetzungen mit unseren Frage-Antwort-Katalogen. Denn jeder Fall kann anders sein. Zur Erläuterung haben wir auch jeweils einen Steckbrief für Sie verfügbar.
- Werkstudent: Frage-Antwort-Katalog und Steckbrief
- 450-Euro-Minijobber: Frage-Antwort-Katalog und Steckbrief
- Zusätzlich für 450-Euro-Minijobber: Prüfen Sie die Möglichkeit der Befreiung RV-Pflicht Minijobber: Frage-Antwort-Katalog und Steckbrief
- Kurzfristiger Minijobber: Frage-Antwort-Katalog und Steckbrief
- Haushaltshilfe: Frage-Antwort-Katalog und Steckbrief
Und wenn es nach dem Studium weiter gehen soll?
Oft wollen Arbeitgeber und Student auch nach dem Ende des Studiums weiter zusammenarbeiten. Für einen nahtlosen Wechsel können Sie die Voraussetzungen im Frage-Antwort-Katalog Beschäftigung nach Studium prüfen.