Regelung bis 30.9.2022

Bisher galt: Ein unvorhergesehenes Überschreiten der Entgeltgrenze war für die Versicherungsfreiheit unschädlich, wenn dies nicht öfter als in drei Monaten innerhalb eines (Zeit-)Jahres geschah. Die Höhe des Entgelts in diesen maximal drei Monaten spielte keine Rolle. Grundlage für diese Regelung waren die Geringfügigkeitsrichtlinien der Spitzenverbände der Sozialversicherung.

Und das gilt ab 1.10.2022

Erstmals gibt es für das unvorhergesehene Überschreiten der Entgeltgrenze eine gesetzliche Regelung. Nun darf die monatliche Verdienstgrenze (520 Euro) nur noch in höchstens zwei Monaten innerhalb eines Zeitjahres überschritten werden. Das Zeitjahr wird vom Ende des aktuellen Monats der Überschreitung ein Jahr zurückgerechnet. Beispiel: Im Monat Oktober 2023 wird die Entgeltgrenze aufgrund von Mehrarbeit wegen einer nicht vorhersehbaren Erkrankung mehrerer Mitarbeiter überschritten. Der Jahreszeitraum läuft vom 1. November 2022 bis 31. Oktober 2023. Wurde in diesem Zeitraum die Entgeltgrenze in mehr als einem weiteren Monat überschritten, tritt Versicherungspflicht ein. Eine weitere Verschärfung der Regelung: Die Entgelthöhe in den Monaten der Überschreitung ist nicht mehr unbegrenzt. Beim Minijob bleibt es nur, wenn das überschreitende Entgelt in dem Monat nicht mehr als die Geringfügigkeitsgrenze beträgt. Beispiel: Das monatliche Entgelt im Minijob beträgt 500 Euro. Im Monat April 2023 kommt es zu einer unvorhergesehenen Überschreitung der Entgeltgrenze. Beträgt das Entgelt im Monat April insgesamt nicht mehr als 1.040 Euro (2 x 520 Euro), bleibt es bei der Einstufung als Minijob. Ist das Entgelt höher, wird die Beschäftigung versicherungspflichtig.

Unser Service für Sie im Informationsportal

Die hinterlegten Werte in unserem Frage-Antwort-Katalog „Minijob mit Verdienstgrenze“ werden pünktlich zum 1. Oktober 2022 angepasst. Unabhängig davon können Sie aber jederzeit mit diesem Katalog die Voraussetzungen zur Einstellung eines geringfügig Beschäftigten prüfen. Wir empfehlen Ihnen auch den Steckbrief „Minijob mit Verdienstgrenze“ mit allen wichtigen Basis-Informationen zum Thema. Grundsätzliches zu den geringfügigen Beschäftigungen lesen Sie übrigens in unserer SV-Bibliothek in den Geringfügigkeitsrichtinien.