Was ist der Beitragszuschlag für Kinderlose?

Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts hatte gefordert, Kinderlose stärker an der Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung zu beteiligen. Dafür ist in § 55 SGB XI ein Beitragszuschlag für Kinderlose eingeführt. Wer das 23. Lebensjahr vollendet hat und keine Elterneigenschaft besitzt, muss einen erhöhten Beitrag in der Pflegeversicherung zahlen. Was die Elterneigenschaft ist und wie Ihr Arbeitnehmer diese nachweisen kann, erfahren Sie im Steckbrief Elterneigenschaft und Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung.

Ab 1. Januar 2022 erhöhter Beitragszuschlag

Um erhöhte Ausgaben in der Pflegeversicherung auszugleichen, wurden mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung neben einem Bundeszuschuss von einer Milliarde Euro jährlich auch der Beitragszuschlag erhöht. Er steigt zum 1. Januar 2022 von 0,25 Prozentpunkte auf 0,35 Prozentpunkte.

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Damit Sie Ihre Arbeitnehmer richtig anmelden, können Sie jede Neueinstellung durch Frage-Antwort-Kataloge individuell prüfen. Sie werden auf Basis Ihrer Antworten zu einem Ergebnis geführt. Erreichen Sie den Status Grün und die Neueinstellung geht in Ordnung, finden Sie in der Zusammenfassung eine Checkliste, in der Sie alles Wichtige zur Anmeldung erfassen können. Wenn notwendig, finden Sie dort auch Fragen nach der Elterneigenschaft.

Experten können in der SV-Bibliothek in der Rubrik Beitragszuschlag und Elterneigenschaft die grundsätzlichen Hinweise des GKV-Spitzenverbandes zum Thema finden.

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