Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 13. September 2022 entschieden, dass die gesamte Arbeitszeit der Arbeitnehmer zu dokumentieren ist (Aktenzeichen 1 ABR 22/21). Das Gericht berief sich dabei auf eine frühere Entscheidung des Europäischen Gerichtshof und befand, dass die Grundlage für die Dokumentationspflicht im Arbeitsschutzgesetz zu sehen ist.

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Sie als Arbeitgeber, für gesunde Arbeitsbedingungen zu sorgen und alles dafür notwendige Organisatorische zu tun. Zum Arbeitsschutz gehören mittelbar auch die Arbeitszeitregelungen, also zum Beispiel die maximale Dauer der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit, notwendige Ruhepausen usw. Diese Regelungen sind im Arbeitszeitgesetz getroffen worden und sollen ebenfalls dem Schutz der Beschäftigten dienen.

Die Schlussfolgerung

Das BAG sah es als unabdingbar an, dass die Arbeitszeiten komplett erfasst werden und nicht nur (wie bisher vorgesehen) Überstunden und Mehrarbeit festgehalten werden muss. Das gilt ausdrücklich auch für die so genannte Vertrauensarbeitszeit. Denn der Arbeitgeber ist nicht nur verpflichtet, die Arbeitszeiten seiner Mitarbeiter festzuhalten, sondern auch zu überprüfen, ob die gesetzlichen Regelungen eingehalten werden.

Wie er das tut und wie die Dokumentation erfolgt, bleibt ihm grundsätzlich selbst überlassen, zumindest solange es (noch) keine entsprechende gesetzliche Regelung gibt. So kann er die Erfassung der Zeiten auf den Beschäftigten delegieren, muss aber trotzdem gelegentlich die Einhaltung der Vorschriften überprüfen.

Arbeitsschutz – und sonst noch?

Die Dokumentation der Arbeitszeit hat durch die Einführung des Mindestlohns zumindest im unteren Lohnbereich eine besondere Bedeutung erlangt. Denn der Arbeitgeber muss nachweisen, dass er das Mindestlohngesetz eingehalten hat. Sonst drohen – neben Bußgeldern – Nachforderungen an Sozialversicherungsbeiträgen. So könnte beispielsweise ein Minijob ganz schnell versicherungspflichtig werden, verbunden mit den entsprechenden Beitragsnachzahlungen.

Die Betriebsprüfer der Rentenversicherung achten auf solche Nachweise und fordern diese auch aktiv an. Bei Beschäftigten im höheren Einkommensbereich war die Zeiterfassung aber bisher nicht so relevant.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die wichtigsten Fragen und Antworten (FAQ) zur Arbeitszeiterfassung vor dem Hintergrund der BAG-Entscheidung zusammengestellt und im Internet veröffentlicht.

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Wie sich die „Erhöhung der Arbeitszeiten“ auswirkt, können Sie in unserem gleichnamigen Frage-Antwort-Katalog nachvollziehen.