Der Gesetzgeber hat beschlossen, dass die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – kurz: eAU – den „gelben Schein“ ersetzen soll. Wir hatten darüber in unserer Meldung Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung digital berichtet. Die Einführung erfolgt in zwei Schritten: Erst geht es darum, dass der Arzt die Arbeitsunfähigkeit elektronisch an die Krankenkasse übermittelt. In einem zweiten Schritt leitet die Krankenkasse die eAU an den Arbeitgeber weiter.

Ursprünglich war geplant, dass die Arbeitgeber damit ab 1. Januar 2022 alle Bescheinigungen elektronisch erhalten. Nun hat sich der Termin verschoben. Jetzt soll es zum 1. Juli 2022 losgehen. Bis dahin benötigen Sie also weiterhin die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von Ihrem Arbeitnehmer in Papierform.

Grund ist, dass sich die erste Stufe verzögert hat. Die notwendige Technik ist nicht rechtzeitig in allen Arztpraxen verfügbar. Dazu kommt noch die Belastung der Beteiligten durch die Corona-Pandemie. Daher haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und Krankenkassen darauf geeinigt, dass die Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung von Arzt an Krankenkasse erst am 1. Oktober 2021 beginnt.

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