Ursprünglich war vorgesehen, dass Sie als Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsdaten Ihrer Mitarbeiter ab 1. Juli 2022 nur noch elektronisch bei der Krankenkasse abrufen sollten. Die Papierbescheinigung, der bekannte „gelbe Schein“ sollte bis auf wenige Ausnahmefälle ausgedient haben. Nun ist der Termin auf den 1. Januar 2023 für die verpflichtende eAU verschoben worden. Doch bereits in der jetzt verlängerten Pilotphase können Sie als Arbeitgeber die Daten zur Arbeitsunfähigkeit elektronisch abrufen.

Was bereits in der Pilotphase reibungslos läuft

Schon seit dem 1. Januar 2022 übermitteln alle gesetzlichen Krankenkassen die eAU an Arbeitgeber. Das ist übrigens auch über sv.net möglich. Hierzu haben alle Software-Ersteller von Entgeltabrechnungs- und Zeiterfassungsprogrammen die Software zeitgerecht zum 01.01.2022 um das eAU-Verfahren angepasst. Allein im ersten Quartal sind über eine Million Datensätze zwischen Kassen und Arbeitgebern ausgetauscht worden. “Das erste Quartal der Pilotierung stimmt zuversichtlich, dass wir die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in absehbarer Zeit und in vollem Umfang auf die Schiene bekommen“, so Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes.

Sie als Arbeitgeber sollten weiterhin die Pilotphase nutzen, damit die eAU in die betriebsinternen Prozesse auf den Paradigmenwechsel ausgerichtet werden kann.

Arztpraxen sind zur Teilnahme verpflichtet

Arbeitgeber haben in den ersten drei Monaten des Jahres 2022 über 500.000 eAU-Daten bei den jeweiligen Krankenkassen abgefragt. In 80 Prozent der Fälle konnten die Kassen die Daten bereitstellen. In den restlichen 20 Prozent war dies nicht möglich, weil die Arztpraxen keine Daten übermittelt hatten. Sie sind zwar seit Jahresbeginn verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen elektronisch zu übermitteln, aber einige Praxen sind noch nicht an die dafür nötige Telematikinfrastruktur angebunden. “Was wir jetzt brauchen, sind reibungslose Abläufe im ersten Teil des Verfahrens, also bei der Übermittlung der eAU von ärztlichen Praxen an die Kassen“, so Dr. Doris Pfeiffer. „Ich appelliere daher an alle Ärztinnen und Ärzte, die eAU kurzfristig umzusetzen und möglichst viele digitale Krankmeldungen auszustellen. Das ist die Voraussetzung für einen funktionierenden Regelbetrieb.”

Und so soll es ab dem 1. Januar 2023 laufen

Nach dem Erreichen des Regelbetriebs zum 1. Januar 2023 reicht es aus, wenn Ihre Beschäftigten Sie formlos über die Krankschreibung informieren. Sie können dann die Krankheitsdaten über das Entgeltabrechnungsprogramm oder über sv.net von der Krankenkasse Ihres Beschäftigten elektronisch abrufen. Natürlich wie auch bisher ohne Befunde oder Diagnosen. Diese werden vom Arzt nur der Krankenkasse mitgeteilt, die Daten vor der Bereitstellung zum Abruf durch die Arbeitgeber entsprechend ausgeblendet.

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