Auch hier gilt: Zu viel ist selten gut. Sowohl was die Helligkeit angeht als auch die Temperaturen im Büro. Einstrahlendes Sonnenlicht ist eigentlich prima, aber es kann auch den Innenraum stark aufheizen. Und das grelle Licht spiegelt sich auf glatten Flächen, führt dann zu Blendungen. Und wenn der Bildschirm nicht richtig steht, kann man kaum noch etwas erkennen – die Augen werden stark belastet.

Wo stehen wir?

Aber was können Sie als Arbeitgeber dagegen tun? Eigentlich beginnt es auch hier mit der Gefährdungsanalyse. Dabei prüfen Sie, ob die Schreibtische richtig stehen – z. B. nicht zu dicht am Fenster (weil zu hell und Blendungsgefahr), aber auch nicht zu weit entfernt (weil zu dunkel). Am besten stehen der Schreibtisch und der Bildschirm parallel zum Fenster.

Die Fenster

Es gibt schon bei der Auswahl des Glases die Möglichkeit, viel für das Klima im Innenraum zu tun. Wärmeschutzverglasung lässt zwar Licht hindurch, aber die Wärme draußen. Das reicht aber in der Regel nicht aus, ein Blendschutz ist trotzdem erforderlich. Dabei können Markisen, Jalousien oder Rollos verwendet werden. Wichtig dabei ist, dass diese einfach zu bedienen sind und möglichst stufenlos verstellbar sind – so kann der Lichteinfall Jahres- und Tageszeitabhängig gesteuert werden.

Der Bildschirm

Vielleicht erinnern Sie sich noch an die Anfangszeiten des Computers? Grüne Schrift auf schwarzem Grund gab es zu Beginn der Digitalisierung. Heute sind die Bildschirme natürlich bedeutend moderner, bilden verschiedenste Farben ab, bei der Schrift ist schwarz vor hellem Hintergrund der Standard. Trotzdem gibt es noch erhebliche Unterschiede: Nicht alle Bildschirme sind wirklich blendfrei und entspiegelt. Das sollten sie aber sein.

Hitze im Büro = hitzefrei?

Eine generelle Regelung oder gar einen gesetzlichen Anspruch für Hitzefrei im Büro gibt es – anders als in der Schule – nicht. Allerdings ist es in der Regel bei mehr als 35 Grad Celsius im Büro für Ihre Arbeitnehmer nicht mehr zumutbar zu arbeiten. Deshalb müssen Sie als Arbeitgeber alle möglichen Maßnahmen ergreifen, um für Abkühlung zu sorgen. Das können – neben Klimaanlagen – beispielsweise Ventilatoren, kühle Getränke oder Erleichterungen bei der Bekleidungsordnung (Verzicht auf Krawatten, Sakkos usw.) sein. Unter Umständen kann auch ein „Umzug“ in andere, kühlere Räume eine Maßnahme sein. Denkbar ist auch die Verlagerung der Arbeitszeit in kühlere Stunden oder die Nutzung von gleitender Arbeitszeit. Das liegt ja letztlich auch in Ihrem eigenen Interesse, denn bei sehr hohen Temperaturen leidet die Leistungsfähigkeit Ihrer Mitarbeiter ganz enorm.

Mehr Informationen

Welche Möglichkeiten Sie haben, um an Bildschirmarbeitsplätzen Hitze, Blendung und Reflexion zu vermeiden, können Sie in der DGUV Information 215-444 „Sonnenschutz im Büro“ nachlesen.