Unzählige Menschen aus der Ukraine haben ihr Land verlassen und wollen sich im Ausland ein neues Leben aufbauen. Laut dem Mediendienst Integration sind bis zum 1. Mai 2022 fast 400.000 Ukrainerinnen und Ukrainer nach Deutschland eingereist. Da die Einreise derzeit ohne Visum möglich ist, dürfte die reale Zahl noch höher sein. Nach einer Befragung des Bundesinnenministeriums (BMI) sind fast 60 Prozent der Geflüchteten Frauen mit Kindern. 92 Prozent waren in der Ukraine berufstätig, davon 57 Prozent in Vollzeit, bevor sie ihr Land verlassen mussten. Das Durchschnittsalter liegt bei 38 Jahren. Nur 32 Prozent sind sicher, dass sie bald in die Ukraine zurückkehren möchten. Befragt wurden knapp 1.500 Geflüchtete zwischen dem 25. und 29. März 2022. Mehr zur Umfrage des BMI lesen Sie hier.

Die Ankommenden sind also im Erwerbsalter und planen überwiegend eine Zukunft in Deutschland. Gleichzeitig sind viele deutsche Firmen auf der Suche nach Arbeitskräften. Was müssen Arbeitgeber in Deutschland beachten, wenn sie Menschen aus der Ukraine einstellen möchten?

Arbeitserlaubnis

Ukrainische Geflüchtete müssen kein Asylverfahren abwarten. Sie erhalten direkt eine Aufenthaltserlaubnis mit dem Vermerk „Erwerbstätigkeit erlaubt“. Damit dürfen sie arbeiten oder auch eine Ausbildung beginnen. Auch eine Anstellung als Leiharbeiter oder eine freiberufliche oder selbstständige Tätigkeit ist möglich. Genauso können Menschen aus der Ukraine mit Arbeitserlaubnis hier in Deutschland ein Unternehmen gründen. Hierbei sind allerdings noch etwaige branchenspezifische Anforderungen oder gesetzliche Regelungen zu prüfen.

Anerkennung von Berufsabschlüssen und Ausbildungen

Für viele Stellen ist ein Nachweis der beruflichen Qualifikation nötig – das gilt für alle Bewerber. Menschen aus der Ukraine, die sich bewerben möchten, sollten deshalb Zeit für die Anerkennung von Abschlüssen einplanen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat dazu eine Website eingerichtet: Auf der Website anerkennung-in-deutschland finden Sie eine FAQ-Seite, die viele Fragen zur sogenannten Gleichwertigkeitsprüfung beantwortet.

Speziell zum Thema Anerkennung eines Uniabschlusses bietet die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) eine eigene Seite auf Ukrainisch.

Neu ist ein Flyer in ukrainischer Sprache. So können sich potenzielle Fachkräfte in ihrer Sprache erste Informationen über die Möglichkeiten zur Anerkennung ihrer beruflichen Qualifikation verschaffen. 

Anlaufstellen für Arbeitgeber und Arbeitsuchende

Menschen aus der Ukraine, die in Deutschland eine Stelle suchen, wenden sich am besten zunächst an die Agentur für Arbeit. Unter der Telefonnummer 0911 178-7915 erreichen sie Mitarbeiter der Agentur, die ukrainisch oder russisch sprechen und erste Informationen zu Jobsuche, Qualifikationsmöglichkeiten, Anerkennung von Abschlüssen oder Sprachkursen vermitteln. Und Arbeitgeber können sich unter der Nummer 0800 4 555520 informieren.

Diese und weitere Informationen zur Beschäftigung von Menschen aus der Ukraine finden Sie auf einer Seite der Bundesagentur für Arbeit.

Jobbörsen für ukrainische Bewerber

Darüber hinaus gibt es Jobbörsen, die sich darauf spezialisiert haben, ukrainische Bewerber und deutsche Unternehmen zusammenzubringen, zum Beispiel Uatalents.com.

Unser Service für Sie im Informationsportal

Für eine reguläre Anstellung können Sie für alle Bewerber mit Arbeitserlaubnis die Voraussetzungen mit unseren Frage-Antwort-Katalogen prüfen:

Auch Privatleute können Arbeitgeber sein. Für sie haben wir auch die passenden Frage-Antwort-Kataloge:

Zu diesen und vielen weiteren Themen bieten wir Ihnen auch passende Steckbriefe an. Die Übersicht aller Steckbriefe finden Sie hier.