Ist in Ihrem Betriebe wieder Kurzarbeit angesagt? Und beschäftigen Sie auch Leiharbeiter? Auch hier wurde diese Regelung vorübergehend wieder eingeführt. Für die Zeit vom 1. Oktober 2022 bis Ende des Jahres können Leiharbeitnehmer wieder Kurzarbeitergeld beantragen.

Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen

Verlängert wurde zudem die Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge aus dem Kurzarbeitergeld, wenn der Arbeitgeber während der Kurzarbeit den betroffenen Mitarbeiter eine berufliche Weiterbildung ermöglicht. Bis 31. Juli 2023 werden die Beiträge dann zur Hälfte erstattet. Zudem können Sie als Arbeitgeber auch die Kosten für die Weiterbildungsmaßnahmen erstattet bekommen. Je nach Betriebsgröße sind das zwischen 15 Prozent und 100 Prozent.

Damit es schneller geht: Verordnungsermächtigung

Manchmal muss es schnell gehen – dann ist der „normale“ Weg im Gesetzgebungsverfahren vielleicht zu langsam. Damit die Bundesregierung schnell auf neue Herausforderungen reagieren kann, hat der Bundesrat eine Verordnungsermächtigung verabschiedet. So kann die Regierung mit einer einfachen Verordnung Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld erlassen. Diese Ermächtigung gilt bis zum 30. Juni 2023.

Und der Minijob?

Minijobber haben keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld – sie zahlen ja auch keine Arbeitslosenversicherungsbeiträge. Wird ein Minijob neben einer Beschäftigung mit Kurzarbeit ausgeübt, heißt es normalerweise aufpassen! Bestand der Minijob schon vor Beginn der Kurzarbeit, wird das daraus erzielte Entgelt nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet.

Anders liegt der Fall normalerweise, wenn der Beschäftigte während des Bezuges von Kurzarbeit eine geringfügige Nebenbeschäftigung aufnimmt. Denn dann liegt eine Erhöhung des tatsächlichen Entgelts vor. Das gilt dann auch für versicherungsfreie Minijobs. Der Beschäftigte muss daher die Aufnahme einer Beschäftigung bei der Arbeitsagentur melden. Diese Regelung ist aber bis Ende Juni 2023 ausgesetzt, so dass ein Minijob auch dann nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet wird, wenn die Beschäftigung erst nach Beginn der Kurzarbeit aufgenommen wird.

Unser Service für Sie im Informationsportal

Wenn Sie als Arbeitgeber Aushilfen oder Minijobber einstellen möchten, können Sie die Voraussetzungen dafür mit unseren Frage-Antwort-Katalogen prüfen. Nutzen Sie auch unser Glossar, um schnell Erklärungen zu vielen Fachbegriffen zu erhalten. Was regulär in Sachen Kurzarbeit gilt, lesen Sie in unserem Steckbrief Kurzarbeit.