Immer mehr personenbezogene Daten zu Arbeitnehmern

Ihre digitalen Systeme speichern immer mehr Daten Ihrer Arbeitnehmer. Das betrifft erst einmal alles, was in einer Personalakte steht mit allen elektronischen Dokumenten. Dazu kommen aber E-Mails, Anrufdaten oder die Erfassung von Tätigkeiten z. B. durch den Einsatz mobiler Endgeräte, auch im Handwerk. Selbstverständlich gilt auch hier der Grundsatz des Datenschutzes, dass diese Daten nur zu dem Zweck erhoben und verwendet werden dürfen, für den es eine gesetzliche oder vertragliche Bestimmung gibt. Insofern müssen Sie schon heute alle allgemeinen Regeln des Datenschutzes beachten – sei es gesetzlich, laut Tarifvertrag oder gemäß Unternehmensvereinbarung. Dies betrifft vor allem § 26 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zur Datenverarbeitung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses.

Eigenständige gesetzliche Regelung zum Beschäftigtendatenschutz?

Das Verhältnis vom Arbeitgeber zu seinen Beschäftigten beruht aber in besonderem Maß auf Vertrauen. Daher kann es sinnvoll sein, mit einem Gesetz Klarheit zu schaffen. Das Gesetz würde den Umgang mit den arbeitnehmerbezogenen Daten zentral regeln, so dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer ihre Rechten und Pflichten kennen.

Die Regierung hatte in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, die Möglichkeiten eines solchen Beschäftigtendatenschutzes zu prüfen. Grundlage ist Artikel 88 der europäischen Datenschutz-Grundverordnung zur Datenverarbeitung im Beschäftigungskontext. Danach können die Mitgliedsstaaten spezifischere Regulierungen bezüglich des Beschäftigtendatenschutzes selbst schaffen. Die Datenethikkommission hatte bereits in ihrem Gutachten aus dem Herbst 2019 empfohlen, den Beschäftigtendatenschutz gesetzlich zu konkretisieren. Daher hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) einen Beirat eingerichtet.

Handlungsempfehlungen des Beirats bis Ende 2020

Der Beirat soll bis Ende des Jahres in einem Abschlussbericht darlegen, ob ein eigenständiges Gesetz zum Beschäftigtendatenschutz notwendig ist. Darüber hinaus soll er bei Bedarf erste inhaltliche Vorschläge für ein solches Gesetz machen. Der Beirat tagte erstmals am 16. Juni 2020. Den Vorsitz hat die ehemalige Bundesjustizministerin Professor Dr. Herta Däubler-Gmelin. Die Denkfabrik Digitale Arbeitsgesellschaft im BMAS koordiniert den Beirat. In ihm sitzen Experten aus den Bereichen Recht, Technologie, Ethik und Arbeitspsychologie sowie der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Die Mitglieder können Sie dem Faktenblatt als pdf entnehmen. Weitere Informationen zum Beschäftigtendatenschutz finden Sie unter dem Link bei der Denkfabrik Digitale Arbeitsgesellschaft.