Dauer des Anspruchs

Der grundsätzliche Anspruch auf Kinderkrankengeld (offiziell heißt es Kinderpflegekrankengeld) beträgt für jeden Elternteil im Kalenderjahr pro Kind 10 Arbeitstage. Bei mehreren Kindern sind es maximal 25 Arbeitstage im Kalenderjahr. Alleinerziehende haben Anspruch für beide Elternteile, so dass sich der Anspruch verdoppelt. Aufgrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Einschränkungen wurde die Anspruchsdauer für die Zeit bis zum 31. Dezember 2022 erhöht. Bis dahin können Eltern das Kinderkrankengeld für längstens 30 bzw. bei mehreren Kindern für insgesamt maximal 65 Arbeitstage beziehen. Bei alleinerziehenden Versicherten ist der Anspruch wiederum verdoppelt worden auf 60 bzw. 130 Arbeitstage.

Übertragung des Anspruchs

Wenn ein Elternteil seinen Anspruch auf Kinderkrankengeld ausgeschöpft hat, dem anderen Elternteil aber noch Tage zustehen, ist eine Übertragung auf den anderen Elternteil möglich, wenn die Arbeitgeber damit einverstanden sind. Ein Rechtsanspruch darauf besteht aber nicht. Für die Übertragung des Anspruchs ist eine freiwillige Vereinbarung zwischen den beteiligten Krankenkassen, den Eltern und den beteiligten Arbeitgebern erforderlich.

Eine Übertragung setzt neben dem Einverständnis der Betroffenen voraus, dass beide Elternteile gesetzlich krankenversichert sind und beide Elternteile einen Anspruch auf Krankengeld haben.

Und so funktioniert es

Nehmen wir an, die Mutter ist bei der Krankenkasse A versichert, der Vater bei Kasse B. Die Mutter hat ihren Anspruch bereits ausgeschöpft, der Vater noch nicht. Die Arbeitgeber sind mit der Übertragung vom Vater auf die Mutter einverstanden. Die Krankenkasse des Vaters bestätigt der Kasse der Mutter den grundsätzlichen Anspruch und die noch zustehenden Tage. Krankenkasse A berechnet das Krankengeld nach dem Entgelt der Mutter und zahlt es aus. Zudem übernimmt sie die Berechnung und Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge sowie die erforderlichen Meldungen an die Rentenversicherung. Krankenkasse B ersetzt Kasse A dann die angefallenen Kosten. Verwaltungskosten werden nicht erstattet.

Höhe des Kinderkrankengeldes

Als Krankengeld werden 90 Prozent des entgangenen Nettoarbeitsentgelts gezahlt. Davon werden allerdings noch Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Durch zu berücksichtigende Einmalzahlungen kann sich das Bruttokrankengeld auf bis zu 100 Prozent des ausgefallenden Nettoentgelts erhöhen.

Das Krankengeld beträgt im Jahr 2022 höchstens 112,88 Euro pro Tag.

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