Hinweis: Die hier genannte Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte von 450 Euro pro Monat galt zum Zeitpunkt, als der Artikel erstellt wurde. Bitte prüfen Sie, wie hoch die Verdienstgrenze aktuell liegt. Informationen zur Minijob Reform 2022 finden Sie hier.

Worum geht es bei Ehrenamtspauschale und Übungsleiterpauschale?

Die meisten Vereine kommen gar nicht ohne aus: Menschen, die sich freiwillig und ehrenamtlich engagieren, um den Betrieb am laufen zu halten. Viele Vereine zahlen mehr oder weniger unregelmäßig an diese Menschen Geld als Anerkennung ihrer Leistung. Das ist steuer- und beitragsfrei, solange die Grenzen der jeweiligen Pauschale nicht überschritten werden. Geht es darüber hinaus, müssen sie eine Beschäftigung anmelden. Bei einer regelmäßigen Tätigkeit ist das oft ein 450-Euro-Minijob.

Deutliche Erhöhung 2021

Beide Pauschalen sind zum 1. Januar 2021 gestiegen. Das wurde im Jahressteuergesetz 2020 festgelegt; unter dem Link beschreibt das Bundesfinanzministerium die wichtigsten Inhalte. Die Übungsleiterpauschale ist von 2.400 Euro auf 3.000 Euro gestiegen. Bei der Ehrenamtspauschale ging es von 720 Euro auf 840 Euro.

Wann aus dem Verein ein Arbeitgeber wird?

Als Verein können Sie bis zu den oben genannten Grenzen Geld auszahlen, ohne dass dieses Nebeneinkommen steuerpflichtig ist. Damit ist es auch nicht beitragspflichtig und es wird keine Beschäftigung im Sinne der Sozialversicherung begründet. Wenn Sie in einem Jahr mehr zahlen, müssen Sie diese Beschäftigung zur Sozialversicherung anmelden, und Ihr Verein wird automatisch zum Arbeitgeber.

Für den Umgang mit der Pauschale gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Sie verteilen die Pauschale „pro rata“ gleichmäßig auf den Beschäftigungszeitraum. Bei einem Amateurtrainer z. B. sind das auf das ganze Jahr bei 12 Monaten 250 Euro pro Monat. Zum Arbeitsentgelt wird der Betrag, der über der monatlichen Übungsleiterpauschale liegt. Bei 600 Euro sind also 350 Euro als Arbeitsentgelt anzusehen. Den Trainer müssen Sie dann zu Beginn der Beschäftigung anmelden.
  • En bloc“: Dabei wird erst die Pauschale „verbraucht“. Erst wenn der Trainer aus dem ersten Beispiel mehr als 3.000 Euro in dem Jahr gezahlt bekommt, erhält er ein Arbeitsentgelt. Und zu diesem Zeitpunkt müssen Sie seine Beschäftigung anmelden. Ab dann ist alles beitragspflichtig. Sie müssen ihn aber auch wieder zum Jahresende abmelden, wenn Sie das im kommenden Jahr wieder so handhaben wollen.

Meistens handelt es sich bei der Beschäftigung dann um einen 450-Euro-Minijob. Für ein ganzes Jahr Beschäftigung darf der Arbeitnehmer nicht mehr als 5.400 Euro verdienen. Zusammen mit der Übungsleiterpauschale ist der Trainer dann ein Minijobber, wenn er zwischen 3.001 Euro und 8.400 Euro erhält. Bekommt er noch mehr, müssen Sie das als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung anmelden.

Sonderfall: Minijob entfällt

Wenn Ihr Trainer im Beispiel bisher zwischen 2.401 Euro und 3.000 Euro pro Jahr bekommen hat, war das in 2020 noch ein Minijob. Durch den Anstieg der Ehrenamtspauschale entfällt die Steuer- und Beitragspflicht und Sie müssen den Minijobber abmelden.

Unser Service für Sie im Informationsportal

Für verschiedene Situationen Ihres Vereins als Arbeitgeber haben wir zwei Arten an Informationen für Sie bereit: Frage-Antwort-Kataloge zur Prüfung eines Sachverhalts und Steckbriefe als kompakte Informationen zum Lesen. So wissen Sie, was Sie in der Sozialversicherung melden müssen. Wir haben ein paar Beispiele für Sie aufgeführt:

Wer es ganz genau wissen will, kann auch die Dokumente der Sozialversicherung lesen.