Viele Menschen mit Behinderungen, die in speziellen Werkstätten arbeiten, sind durch die Folgen der Corona-Krise in Geldnot. Denn ihr Arbeitsentgelt hängt von den Umsätzen und Gewinnen ab, die ihre Werkstatt mit den Erzeugnissen erzielt. Durch die Schließungen, die zur Bekämpfung der Corona-Pandemie nötig waren, konnten und können viele Werkstätten kaum Einnahmen erzielen.
Deshalb hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) einen Vorschlag entwickelt, der Mitte Juni 2020 vom Bundesrat verabschiedet wurde. Die Änderungen zielen darauf ab, den Integrationsämtern vor Ort mehr Geld und mehr Entscheidungsfreiheit zu geben, um die Arbeitnehmer der Werkstätten zu unterstützen.
Integrationsämter bekommen mehr finanziellen Spielraum
Die Vierte Verordnung zur Änderung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung sieht vor, dass die Integrationsämter eigenverantwortlich entscheiden, wie viel Geld eine Werkstatt erhält und wofür. Die zweckgebundene Auszahlung gewährleistet, dass die Einkommensbußen der Werkstattbeschäftigen ausgeglichen werden. Diese Regelung gilt rückwirkend ab dem 1. März 2020. Sie ist auf das Jahr 2020 beschränkt.
Zur Finanzierung dieser Maßnahme verzichtet der Bund in diesem Jahr auf einen Teil der Ausgleichsabgabe. Dadurch verfügen die Integrationsämter über weitere 70 Millionen Euro.
Auch Inklusionsbetriebe erhalten Unterstützung
Neben den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen sind auch viele Inklusionsbetriebe durch die Corona-Pandemie in finanzielle Bedrängnis geraten. In Inklusionsbetrieben sind bis zu 50 Prozent der Belegschaft schwerbehindert. In Deutschland sind gut 13.000 Menschen mit Schwerbehinderungen in Inklusionsbetrieben beschäftigt.
Aber die Überbrückungshilfen für kleine und mittlere Unternehmen, die aufgrund der Corona-Krise erhebliche Einbußen erlitten haben, können sie oft nicht beantragen. Der Grund: Oft erfüllen sie die Voraussetzungen nicht, weil sie beispielsweise ein eingetragener, gemeinnütziger Verein sind. Die Bundesregierung hat deshalb am 12. Juni 2020 in ihren Eckpunkten für das Überbrückungshilfen-Programm ausdrücklich festgehalten, dass Inklusionsbetriebe sehr wohl diese finanzielle Unterstützung des Staates erhalten können.
Quellen und weitere Informationen
- Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: Werkstätten für Menschen mit Behinderungen erhalten in der Corona-Krise zielgerichtete Hilfen
- Vierte Verordnung zur Änderung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
- Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: Überbrückungshilfen auch für Inklusionsbetriebe
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