Die Aufgabe der Künstlersozialkasse (KSK) ist es, die Künstlersozialabgabe einzuziehen. Die Einnahmen werden dazu verwendet, die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge von freischaffenden Künstlern und Publizisten zu leisten. Dadurch übernimmt der KSK die Rolle, die Sie als Arbeitgeber sonst bei Ihrem Arbeitnehmer einnehmen. Selbstständige Künstler und Publizisten sind so sozial abgesichert, auch wenn ihre Einkommenslage oft schwankt oder schwer vorherzusagen ist.

Corona hat sich auch auf die Einnahmen der KSK ausgewirkt. Es wurde deutlich weniger durch die Künstlersozialabgabe eingenommen. Vor allem die regelmäßig zahlenden Kultureinrichtungen waren selbst lange geschlossen und gingen leer aus. Diese Ausfälle mussten ausgeglichen werden. Um die Auftragnehmer nicht durch eine steigende Abgabe zusätzlich zu belasten, wurde nun ein Zuschuss beschlossen. Die KSK erhält zusätzlich 84,5 Millionen Euro im Jahr 2021.

Eine weitere Maßnahme hilft direkt den betroffenen Künstlern und anderen Kreativen. Bisher durften sie maximal 450 Euro monatlich in nicht-künstlerischen Bereichen einnehmen, wenn sie in der Künstlersozialversicherung bleiben wollten. Diese Grenze wird für 2021 auf 1.300 Euro heraufgesetzt. Dadurch haben sie mehr Möglichkeiten, auch mit anderen Bereichen Geld zu verdienen, um die entfallenen Gagen und Verkäufe auszugleichen.

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Als Auftraggeber müssen Sie auch außerhalb der Kunst- und Unterhaltungsbranche Künstlersozialabgabe zahlen, wenn Sie künstlerische oder publizistische Leistungen von einem Selbstständigen beziehen. Das ist öfters der Fall, als viele denken. Und die Betriebsprüfung schaut genau hin.

Prüfen Sie daher den Einzelfall in unserem Frage-Antwort-Katalog Künstlersozialabgabe oder lesen Sie den Steckbrief Künstlersozialabgabe.