Voraussetzungen zum Thema "Krankheit beim Haus­halts­scheck"

  • Liegt Ihnen eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit Ihres Arbeitnehmers vor?
  • Ist aus der ärztlichen Bescheinigung erkenntlich bzw. anderweitig bekannt, ob ein Arbeitsunfall, Arbeitsunfallfolgen oder eine Berufskrankheit vorliegt?
  • Hat die Erkrankung in den ersten vier Wochen nach Beschäftigungsbeginn begonnen?
  • Dauert die Erkrankung schon länger als sechs Wochen?
  • Hat sich Ihr Arbeitnehmer in den letzten sechs Monaten vor Beginn der Erkrankung bereits arbeitsunfähig gemeldet?