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Abgeschlossen
Voraussetzungen zum Thema "Krankheit beim Haushaltsscheck"
Liegt Ihnen eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit Ihres Arbeitnehmers vor?
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung informiert über den Beginn und das voraussichtliche Ende der Arbeitsunfähigkeit sowie den Tag der Vorstellung beim Arzt. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann im Fall eines Unfalls auch in dem sogenannten D-Arzt-Bericht enthalten sein.
Ist aus der ärztlichen Bescheinigung erkenntlich bzw. anderweitig bekannt, ob ein Arbeitsunfall, Arbeitsunfallfolgen oder eine Berufskrankheit vorliegt?
Für Arbeitsunfälle und deren jeweilige Folgen sind besondere Auswirkungen zu beachten. Hierfür ist die gesetzliche Unfallversicherung zuständig, wenn ein Arbeitsunfall als solcher anerkannt wurde. Mehr Informationen finden Sie im
Steckbrief Unfall
.
Hat die Erkrankung in den ersten vier Wochen nach Beschäftigungsbeginn begonnen?
Hat die Beschäftigung bei Ihnen vor weniger als vier Wochen begonnen, sind Sie als Arbeitgeber erst ab Beginn der fünften Woche gesetzlich verpflichtet das Arbeitsentgelt für bis zu sechs Wochen fortzuzahlen. Dies gilt auch für Teilzeitkräfte, die z. B. nur einen Tag pro Woche arbeiten. Ggf. sind arbeits- oder tarifvertragliche Besonderheiten zu beachten.
Dauert die Erkrankung schon länger als sechs Wochen?
Ihr Arbeitnehmer hat für sechs Wochen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Dies gilt auch für Teilzeitkräfte, die z. B. nur einen Tag pro Woche arbeiten. Mehr Informationen finden Sie im
Steckbrief Krankheit
.
Hat sich Ihr Arbeitnehmer in den letzten sechs Monaten vor Beginn der Erkrankung bereits arbeitsunfähig gemeldet?
Zeiten der Arbeitsunfähigkeit
wegen derselben Krankheit
werden innerhalb einer Frist von zwölf Monaten auf die Dauer der Entgeltfortzahlung angerechnet.
Anders ist es, wenn der Arbeitnehmer in den letzten sechs Monaten vor der neuen Arbeitsunfähigkeit
nicht wegen derselben Krankheit
arbeitsunfähig war. Dann besteht in jedem Fall ein neuer Anspruch auf Entgeltfortzahlung für maximal sechs Wochen.
Voraussetzungen können erfüllt werden
Sie haben die wesentlichen Fragen beantwortet, die im Zusammenhang mit der Krankheit Ihrer Haushaltshilfe beim Haushaltsscheck-Verfahren zu klären sind.