Elektronisches Lohnnachweisverfahren für die gesetzliche Unfallversicherung
Nachfolgend finden Sie die Dokumente, die die Datenübermittlung an die gesetzliche Unfallversicherung behandeln. Dies umfasst das Lohnnachweisverfahren mit den Inhalten des Lohnnachweises und des Stammdatendatei gemäß § 103 SGB IV.
Gemeinsame Grundsätze
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Grundsätze zur elektronischen Beantragung und Ausstellung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Einzugsstellen nach § 108b SGB IV in der vom 01. Juli 2026 an geltenden Fassung
(PDF, 46.44 kB)
Gültig ab 01. Juli 2026 (Stand vom 20. Mai 2025)
Anlagen
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Anlage 2 der Grundsätze zur elektronischen Beantragung und Ausstellung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Einzugsstellen nach § 108b SGB IV gültig ab 01.07.2026
(PDF, 42.84 kB)
Gültig ab 01.07.2026 (Stand vom 20.05.2025)
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Anlage 2 der Grundsätze zur elektronischen Beantragung und Ausstellung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Einzugsstellen nach § 108b SGB IV gültig ab 01.07.2026
(PDF, 42.84 kB)
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Grundsätze zur elektronischen Beantragung und Ausstellung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Einzugsstellen nach § 108b SGB IV in der vom 01. Januar 2024 an geltenden Fassung
(PDF, 87.51 kB)
Gültig ab 01. Januar 2024 (Stand vom 01. Juni 2023)
Anlagen
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Anlage 1 der Grundsätze zur elektronischen Beantragung und Ausstellung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Einzugsstellen nach § 108b SGB IV
(PDF, 115.29 kB)
Gültig ab 01.01.2024 (Stand vom 01.06.2023)
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Anlage 2 der Grundsätze zur elektronischen Beantragung und Ausstellung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Einzugsstellen nach § 108b SGB IV
(PDF, 99.58 kB)
Gültig ab 01.01.2024 (Stand vom 01.06.2023)
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Anlage 3 der Grundsätze zur elektronischen Beantragung und Ausstellung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Einzugsstellen nach § 108b SGB IV
(PDF, 92.68 kB)
Gültig ab 01.01.2024 (Stand vom 01.06.2023)
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Anlage 1 der Grundsätze zur elektronischen Beantragung und Ausstellung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Einzugsstellen nach § 108b SGB IV
(PDF, 115.29 kB)