bkk-hmr.de
Leichte Sprache
Benutzerhinweise
Inhaltsübersicht
Kontakt
Einstieg
Frage-Antwort-Kataloge
Themen
Über das Portal
Einordnung und Prüfung
Orientierung für neue Arbeitgeber
Direkteinstieg für Neueinstellungen
Veränderungen bei Arbeitnehmern oder im Betrieb
Infos zur Sozialversicherung
Glossar für Arbeitgeber
Steckbriefe
SV-Bibliothek: Dokumente der Sozialversicherung
Allgemeine Infos
Über das Portal
Navigation und Inhalte
Datenschutz
Service & Hilfe
Benutzerhinweise
Kontaktformular
Seitenübersicht
Suche
Einstieg
Frage-Antwort-Kataloge
Themen
Über das Portal
Leichte Sprache
Benutzerhinweise
Inhaltsübersicht
Kontakt
Informationsportal für Arbeitgeber der BKK HMR
»
Neueinstellungen
Direkteinstieg Neueinstellung
Künstlersozialabgabe
Beauftragung von Selbstständigen
Orientierung Neueinstellung
Direkteinstieg Neueinstellung
Beschäftigung im Privathaushalt
Student und Schüler
Minijobber und Aushilfe
Voll- und Teilzeit
Auszubildender und Praktikant
Heimarbeiter und Hausgewerbetreibende
Beschäftigung im Privathaushalt
Pflege und Lebensführung
Haushaltshilfe
Frage-Antwort-Katalog
Fortschritt
Voraussetzungen zum Thema "Pflege und Lebensführung"
Ist die Person bei einer Vermittlerfirma als Arbeitnehmer beschäftigt?
Die Erledigung von Tätigkeiten im privaten Haushalt kann über Verleih- oder Dienstleistungsagenturen vermittelt werden. Werden Arbeitnehmer von einem Verleiher einem privaten Haushalt zur Arbeit überlassen, benötigt die Vermittlerfirma eine entsprechende Verleiherlaubnis der Bundesagentur für Arbeit.