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rvBEA Datenaustausch mit der Rentensicherung

rvBEA bezeichnet das Datenaustauschverfahren, das zur elektronischen Kommunikation zwischen den Arbeitgebern und der Deutschen Rentenversicherung (DRV) eingerichtet wurde. Der Name ergibt sich aus der Zusammensetzung von rv für Rentenversicherung und BEA für Bescheinigungen elektronisch anfordern und annehmen.

Worum handelt es sich?

Mit Hilfe von rvBEA können Rentenversicherungsträger (RV-Träger) und andere Behörden bei einem Arbeitgeber fehlende Informationen und Bescheinigungen elektronisch anfordern. Damit wird die Digitalisierung ausgebaut, Arbeitgeber und Behörden sparen Verwaltungskosten.

rvBEA ist in Teilverfahren gegliedert und wird sukzessive ausgebaut. Bereits im Einsatz ist:

  • Befreiung von Zuzahlung in Hinblick auf den Erhalt von Rehabilitationsmaßnahmen (ZUZA): Wenn das Einkommen Ihres Arbeitnehmers eine gewisse Einkommensgrenze unterschreitet, wird er von der Zuzahlung in Bezug auf Rehabilitationsleistungen ganz oder teilweise befreit. Zur Prüfung fordert der RV-Träger die bereits abgerechneten Entgeltwerte elektronisch an.

  • Beantragung von Elterngeld (BEEG): Wenn Eltern einen Antrag auf Elterngeld stellen, werden Daten, die beim Arbeitgeber vorliegen, unter Voraussetzung der Einwilligung der Betroffenen durch die DRV abgerufen und an die zuständigen Behörden übermittelt.

rvBEA ist bezüglich der freigegebenen Teilverfahren verpflichtender Bestandteil für systemgeprüfte Entgeltabrechnungsprogramme bzw. geprüfte Ausfüllhilfen. Zur Software finden Sie weitere Informationen im Steckbrief Standardsoftware und Ausfüllhilfen.

Welcher Zweck wird erfüllt?

Die RV-Träger und andere Behörden benötigen zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben Daten über Beschäftigungsverhältnisse. Jedoch liegen nicht immer alle notwendigen Informationen vor, so dass fehlende Daten beim jeweiligen Arbeitgeber abgefragt werden müssen.

Durch rvBEA soll der elektronische Datenaustausch mit den Arbeitgebern ausgebaut werden. Ziel der Verfahren ist der Abbau von Bürokratiekosten und Kommunikationsaufwand. Außerdem erfolgt durch rvBEA die gesetzlich geforderte Bereitstellung einer Möglichkeit zur sicheren Anforderung und Übermittlung von Entgeltdaten. Hierbei werden unter Nutzung einer gemeinsamen Schnittstelle Medienbrüche vermieden.

Welche Norm ist die Grundlage?

Wo kann ich mich informieren?

Die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung (DSRV) ist der zentrale Ansprechpartner für das Verfahren rvBEA. Über die Seite der DSRV zu rvBEA im Internet erhalten Sie alle Informationen und werden über die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden gehalten.

Sofern Sie ein systemgeprüftes Programm zur Gehaltsabrechnung einsetzen oder eine geprüfte Ausfüllhilfe nutzen, wird Ihnen der jeweilige Anbieter softwarespezifische Informationen geben können.

Was muss ich tun?

Seit dem 1. Januar 2022 ist die Teilnahme für den Anwendungsfall ZUZA verpflichtend, seit dem 1. Juli 2022 für den Anwendungsfall BEEG. Sie können die Meldungen über Ihre Entgeltabrechnungsprogramm oder Ausfüllhilfe abgeben.

Was ist später wichtig?

Informieren Sie sich regelmäßig über Änderungen in den Meldeverfahren, beispielsweise hier im Informationsportal, und halten Sie Ihr Entgeltabrechnungsprogramm auf dem aktuellsten Stand. So ist sichergestellt, dass keine technischen Probleme entstehen und Sie jeweils den aktuellen Vorgaben nachkommen.

Was könnte für Sie im Informationsportal noch interessant sein?

Über die Software, die Sie für die Abgabe von Meldungen und die Entgeltabrechnung einsetzen, lesen Sie mehr im Steckbrief Standardsoftware und Ausfüllhilfen.

Wenn Ihr Arbeitnehmer an einer Rehabilitationsmaßnahme teilnehmen muss, können Sie im Frage-Antwort-Katalog Rehabilitation prüfen, was Sie in der Sozialversicherung zu beachten haben. Hintergrundwissen finden Sie im Steckbrief Rehabilitation.