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Ist der bei Ihnen beschäftigte Student an einer Hochschule eingeschrieben und nicht vom Studium beurlaubt?
Unter
Studium
im Sinne der Sozialversicherung wird ein Vollzeitstudium an einer Hoch- oder Fachschule verstanden. Die Dauer des Studiums umfasst den Zeitraum zwischen der Einschreibung als Student (Immatrikulation) und der Exmatrikulation oder berufsqualifizierenden Abschlussprüfung. Dabei ist es unerheblich, wann das Prüfungszeugnis ausgehändigt wird. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Beschäftigungen von Studenten von der Versicherungspflicht ausgenommen. Das gilt aber nicht für Studenten, die vom Studium beurlaubt sind; diese sind grundsätzlich versicherungspflichtig.