Mindestlohnsteigerung zum 1. Juli 2022

Ende 2020 hat das Bundeskabinett die Anpassung des Mindestlohns in mehreren Teilschritten beschlossen. Zum 1. Januar 2022 stieg der Mindestlohn von 9,60 Euro auf 9,82 Euro. Zum 1. Juli 2022 erfolgt jetzt die letzte Anhebung des Mindestlohns auf 10,45 Euro. Ab diesem Datum sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, diese Erhöhung an Ihre Arbeitnehmer weiterzugeben.

Erhöhter Stundenlohn: Prüfen Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für Minijobs!

Die Einkommensgrenze für Minijobber bleibt gleich (sie steigt erst zum 1. Oktober 2022). Als Arbeitgeber müssen Sie daher prüfen, ob die gesetzlich festgelegte Verdienstgrenze von 450 Euro monatlich überschritten wird. Mit jeder Erhöhung des Stundenlohns sinkt die maximale Anzahl monatlicher Arbeitsstunden. Bis zum 30. Juni 2022 konnten Sie Ihre geringfügig entlohnten Arbeitnehmer 45,82 Stunden einsetzen (450 Euro geteilt durch 9,82 Euro). Ab dem 1. Juli 2022 sinkt diese Grenze mit der Anhebung des Mindestlohns auf 43,06 Stunden (450 Euro geteilt durch 10,45 Euro). Diese Höchstwerte müssen Sie unbedingt für Ihre Minijobber beachten. Sobald die Verdienstgrenze überschritten wird, tritt sofort Versicherungspflicht ein. Wichtig: Wer ein Arbeitsentgelt unterhalb des Mindestlohns zahlt, dem können bis zu 500.000 Euro Bußgeld und Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen drohen.

Informationen im Internet

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Alles Wichtige zum 450-Euro-Minijob lesen Sie in unserem Steckbrief 450-Euro-Minijobber nach. Im Frage-Antwort-Katalog prüfen Sie die Voraussetzungen, wenn Sie einen Minjobber einstellen möchten.
Zusätzlich zum 450-Euro-Minijob gibt es weitere Beschäftigungsformen für Aushilfen. Der Frage-Antwort-Katalog Aushilfe und Saisonarbeit hilft Ihnen, die richtige Form zu finden. Weitere Informationen zum Thema finden Sie auch in den Steckbriefen:

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