Für Arbeitgeber im Bergbau ist in der Sozialversicherung die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) zuständig. Für diese Arbeitgeber gelten einige besondere Bestimmungen in der Sozialversicherung.
Worum handelt es sich?
Für Arbeitgeber im Bergbau und deren Arbeitnehmer gelten traditionell besondere Bedingungen. Dies gilt sowohl für sogenannte knappschaftliche Betriebe als auch für Betriebe mit Arbeitnehmern, die überwiegend knappschaftliche Arbeiten verrichten. Arbeitnehmer dieser Betriebe sind knappschaftlich rentenversichert. Die KBS ist als besonders spezialisierter Rentenversicherungsträger zuständig. Sie ist auch Ansprechpartner für berufsständische Vertretungen, Ämter und sonstige Stellen, die für knappschaftliche Betriebe zuständig sind.
Knappschaftliche Betriebe sind
Betriebe, die Mineralien oder ähnliche Stoffe bergmännisch gewinnen,
Betriebe der Industrie der Steine und Erden, wenn sie überwiegend unterirdisch betrieben werden und
Versuchsgruben des Bergbaus.
Alle Arbeitnehmer eines knappschaftlichen Betriebs unterliegen der Versicherungspflicht in der knappschaftlichen Rentenversicherung. Dies gilt z. B. auch für Verwaltungsangestellte oder für angegliederte Betriebsteile über Tage.
Darüber hinaus können auch Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber kein knappschaftlicher Betrieb ist, in der knappschaftlichen Rentenversicherung versichert werden, wenn sie überwiegend knappschaftliche Arbeiten (insbesondere Arbeiten unter Tage) verrichten.
Welcher Zweck wird erfüllt?
Die besondere Situation der Arbeiten im Bergbau erfordert besondere Leistungen. Deshalb können Personen, die knappschaftlich rentenversichert sind, nicht nur früher Leistungen zum Ende des Berufslebens erhalten, sondern auch Renten beziehen, die wegen der Untertagearbeit höher bewertet werden.
Die KBS ist nicht nur Rentenversicherungsträger, sondern auch Kranken- und Pflegekasse. Sie erledigt im Verbundsystem alle Angelegenheiten unter einem Dach.
Welche Norm ist die Grundlage?
§ 133 SGB VI und § 134 SGB VI
Ergänzende Dokumente der Sozialversicherung zu Flexiblen Arbeitszeiten, Altersteilzeit, Betrieblicher Altersvorsorge und Statusfeststellung finden Sie in der SV-Bibliothek des Informationsportals unter dem angegebenen Link.
Wo kann ich mich informieren?
Die Meldungen zur Sozialversicherung im knappschaftlichen Meldeverfahren werden unter dem angegebenen Link erläutert.
Was muss ich tun?
Die Vergabe einer knappschaftlichen Betriebsnummer erfolgt direkt über die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und nicht wie üblicherweise über den Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit.
Für die Unfallversicherung von Unternehmern im Bergbau ist die Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) zuständig ist. Näheres zu Mitgliedschaft und Beitrag bei der BG RCI finden Sie unter dem angegebenen Link.