Die Altersrente ist eine Leistung der Deutschen Rentenversicherung. Nach jeweils spezifischen Voraussetzungen (z.B. Alter, Versicherungszugehörigkeit oder Geschlecht) gibt es unterschiedliche Arten von Altersrenten.
Worum handelt es sich?
Die Regelaltersrente erhalten Personen, die die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erfüllt und die entsprechende Altersgrenze erreicht haben. Diese steigt seit 2012 stufenweise von 65 Jahren auf 67 Jahre an. Gründe hierfür sind die längere Lebenserwartung in Deutschland und die weitere Finanzierbarkeit der Rentenkasse durch jüngere Generationen.Die Altersrente für langjährig und besonders langjährig Versicherte (vorzeitige Altersrente) wurde im Zusammenhang mit der Anhebung der Regelaltersgrenze eingeführt. Je nach Geburtsjahr kann diese Rentenart nach 35 oder 45 Versicherungsjahren in Anspruch genommen werden.
Die Altersrente für Frauen betrifft Frauen, die vor 1952 geboren sind. Sie müssen insgesamt 15 Jahre Versicherungszeit nachweisen können. Davon müssen mehr als 10 Jahre Pflichtbeiträge nach dem 40. Lebensjahr eingezahlt worden sein. Angerechnet werden dabei auch Zeiten, in denen
eine Sozialleistung bezogen wurde,
eine pflegebedürftige Person nicht erwerbsmäßig gepflegt,
Kinder erzogen oder
Pflichtbeiträge aus aufgestockten Minijobs gezahlt wurden.
Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen erhalten Personen mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50 Prozent. Abhängig vom Geburtsjahrgang und der Mindestversicherungszeit besteht ein Anspruch ab dem 60. Lebensjahr.
Die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute erhalten unter Tage beschäftigte Bergleute nach dem 60. Lebensjahr und einer Mindestversicherungszeit von 25 Jahren. Hier steigt die Altersgrenze schrittweise auf 62 Jahre.
Die Altersrente bei Arbeitslosigkeit erhalten Personen, die
ein Mindestalter von 63 Jahren haben,
vor 1952 geboren sind,
eine Versicherungszeit von mindestens 15 Jahren erfüllt haben,
bei Beginn der Rente arbeitslos waren und nach Vollendung des Lebensalters von 58 Jahren und sechs Monaten insgesamt 52 Wochen arbeitslos waren,
mindestens acht Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung innerhalb der letzten zehn Jahre vor Beginn der Rente gezahlt haben.
Die Altersrente nach Altersteilzeit erhalten Personen, die
ein Mindestalter von 63 Jahren haben,
vor 1952 geboren sind,
eine Versicherungszeit von mindestens 15 Jahren erfüllt haben,
mindestens 24 Kalendermonate Altersteilzeitarbeit nach dem Altersteilzeitgesetz ausgeübt haben,
mindestens acht Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung innerhalb der letzten zehn Jahre vor Beginn der Rente gezahlt haben.
Daneben gibt es noch besondere Modelle wie Teilrente oder Altersteilzeit, die einen gleitenden Übergang vom Berufsleben in den Ruhestand ermöglichen. Sie entsprechen den besonderen privaten oder gesundheitlichen Bedürfnissen eines älteren Arbeitnehmers.
Seit dem 01.01.2017 ist zusätzlich die Regelung für die sogenannte Flexirente in Kraft. Dieses Gesetz soll die Weiterbeschäftigung von älteren Arbeitnehmern trotz Rentenbezug attraktiver machen und für die Betroffenen zur Erhöhung der Rentenansprüche führen. Nähere Informationen finden Sie unter dem Steckbrief Flexirente.
Welcher Zweck wird erfüllt?
Die verschiedenen Arten der Altersrente in der gesetzlichen Rentenversicherung sollen neben einer generellen Regelung weitere Einflussfaktoren berücksichtigen. Mit den unterschiedlichen Voraussetzungen und Mindestaltersgrenzen der Altersrente will der Gesetzgeber auch besonderen beruflichen Belastungen und Lebenssituationen gerecht werden.
Welche Norm ist die Grundlage?
§§ 33ff. SGB VI
Ergänzende Dokumente der Sozialversicherung zur Altersteilzeit sowie zur Gesonderten Meldung über rvBEA finden Sie in der SV-Bibliothek des Informationsportals unter den angegebenen Links.
Wo kann ich mich informieren?
Ausführliche Informationen stellt die Deutsche Rentenversicherung unter dem angegebenen Link bereit. Sie können auch persönlichen Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung aufnehmen.
Was muss ich tun?
Für die Gewährung einer Altersrente ist in allen Fällen ein Rentenantrag durch den Versicherten zu stellen. Im Rahmen Ihrer Fürsorgepflicht müssen Sie den Arbeitnehmer bei der Antragstellung unterstützen. Dies kann z.B. durch Erstellung von Nachweisen zur Beschäftigungsdauer oder Tätigkeit geschehen. Wenn Sie einen Altersrentner in Ihrem Betrieb einstellen, müssen Sie in der Lohnabrechnung Besonderheiten beachten. Bezieher einer Altersvollrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze müssen ihren Anteil nicht mehr in die Renten- oder Arbeitslosenversicherung einzahlen. Allerdings muss der Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung weiter abgeführt werden.
Durch die Neuregelungen im Gesetz zur Flexirente kann der Arbeitnehmer neben seinem Altersvollrentenbezug aber Beiträge zur Rentenversicherung weiter zahlen und erhöht dadurch jeweils zur nächsten Rentenanpassung seine Altersvollrente. Nähere Informationen finden Sie unter dem Steckbrief Flexirente.
Was ist noch wichtig?
Beachten Sie, dass bei Altersvollrentnern vor Erreichen der Regelaltersgrenze eine Hinzuverdienstgrenze gilt. Wird sie mit dem Arbeitsentgelt aus der Beschäftigung überschritten, wird regelmäßig (nur) eine Teilrente geleistet. Das bedeutet, dass Ihr Arbeitnehmer dann versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung ist. In diesen Fällen muss er auch seinen Arbeitnehmeranteil zahlen.
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