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Abgeschlossen
Voraussetzungen zum Thema "Arbeitgeber"
Haben Sie sich in der Gesetzlichen Unfallversicherung angemeldet und Ihre Unternehmensnummer der Unfallversicherung erhalten?
Die
Unternehmensnummer
identifiziert Sie als Unternehmer mit Ihrem Unternehmen bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger (UV-Träger). Auch ein privater Haushalt, ein Verein oder eine Wohneigentümergemeinschaft gilt hierbei als Unternehmen, sofern die Tätigkeit für diese Arbeitgeber auf gewerbliche oder selbständige Art ausgeübt wird. Die Nummer erhalten Sie von Ihrem UV-Träger nach der Anmeldung. Mehr Informationen finden Sie im
Steckbrief Unternehmensnummer
.
Haben Sie schon eine Betriebsnummer beantragt?
Die Betriebsnummer identifiziert eindeutig Ihren Beschäftigungsbetrieb, in dem Sie Arbeitnehmer beschäftigen wollen. Damit sind alle Meldungen an die Träger der Sozialversicherung Ihnen als Arbeitgeber zuordenbar. Sie ist grundsätzlich elektronisch bei der Bundesagentur für Arbeit zu beantragen. Mehr Informationen finden Sie im
Steckbrief Betriebsnummer
.
Sind Sie im Baugewerbe tätig?
Der Begriff des Baugewerbes ist umfassend zu verstehen; dazu gehören auch das Ausbau- und Baunebengewerbe und der Garten- und Landschaftsbau. Als Arbeitgeber im Baugewerbe müssen Sie für jeden neuen Arbeitnehmer zusätzlich vor Aufnahme der Beschäftigung eine besondere Meldung (
Sofortmeldung
) abgeben. Ferner sind ggf. besondere Pflichten gegenüber den Sozialkassen des Baugewerbes zu erfüllen. Mehr Informationen finden Sie im
Steckbrief Sofortmeldung
und im
Steckbrief Sozialkassen im Baugewerbe
.
Wollen Sie die Entgeltabrechnung für Ihre Arbeitnehmer selbst durchführen?
Sobald Sie einen Arbeitnehmer beschäftigen, müssen Sie spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich festhalten und anschließend die Entgeltabrechnung durchführen. Die Entgeltabrechnung und damit verbundenen Meldungen zur Sozialversicherung können Sie selbst durchführen oder Sie können einen Dienstleister Ihrer Wahl damit beauftragen.
Wollen Sie die Entgeltabrechnung für Ihre Arbeitnehmer mittels einer Standardsoftware selbst durchführen?
Wenn Sie selbst die Entgeltabrechnung durchführen wollen, können Sie das mit einer Standardsoftware erledigen. Mit dieser Software können Sie auch die Meldungen zur Sozialversicherung für Ihre Arbeitnehmer abgeben und den elektronischen Lohnnachweis an die Unfallversicherung übermitteln. Wenn Sie die Entgeltabrechnung auf andere Weise selbst erstellen, müssen Sie eine Ausfüllhilfe verwenden, mit der die Meldungen maschinell übermittelt werden. Mehr hierzu und zu den besonderen Anforderungen an die technische Lösung erfahren Sie im
Steckbrief Standardsoftware und Ausfüllhilfen
.
Voraussetzungen können erfüllt werden
Sie haben als neuer Arbeitgeber die grundsätzlichen Voraussetzungen zur Erfüllung der Meldepflichten gegenüber der Sozialversicherung geprüft. Dabei haben Sie ermittelt, was Ihrerseits noch zu tun ist, um Meldungen zu Ihren Arbeitnehmern abzugeben. Beachten Sie auch die entsprechenden Hinweise in der Zusammenfassung.
Zu den speziellen Voraussetzungen bei der Einstellung eines Arbeitnehmers setzen Sie die Prüfung hier im Informationsportal unter
Direkteinstieg Neueinstellung
fort.