bkk-provita.de
Leichte Sprache
Benutzerhinweise
Inhaltsübersicht
Kontakt
Einstieg
Frage-Antwort-Kataloge
Themen
Über das Portal
Impressum
Einordnung und Prüfung
Orientierung für neue Arbeitgeber
Direkteinstieg für Neueinstellungen
Veränderungen bei Arbeitnehmern oder im Betrieb
Infos zur Sozialversicherung
Glossar für Arbeitgeber
Steckbriefe
SV-Bibliothek: Dokumente der Sozialversicherung
Allgemeine Infos
Über das Portal
Navigation und Inhalte
Datenschutz
Service & Hilfe
Benutzerhinweise
Kontaktformular
Seitenübersicht
Suche
Einstieg
Frage-Antwort-Kataloge
Themen
Über das Portal
Impressum
Leichte Sprache
Benutzerhinweise
Inhaltsübersicht
Kontakt
Informationsportal für Arbeitgeber der BKK ProVita
»
Veränderungen
Änderungen beim Arbeitnehmer
Betriebliche Änderungen
Auslandseinsatz und Antragsverfahren
Änderungen beim Arbeitnehmer
Kinder und Familie
Arbeitsentgelt
Dauer und Weiterbeschäftigung
Krankheit und Unfall
Haushaltsscheck-Verfahren
Alter und Rente
Alter und Rente
Befreiung RV-Pflicht Minijobber
Beschäftigungen nach Beginn der Rente
Befreiung RV-Pflicht freier Beruf
Betriebsrente - Zahlstelle
Frage-Antwort-Katalog
Abgeschlossen
Voraussetzungen zum Thema "Befreiung RV-Pflicht freier Beruf"
Ist Ihr Arbeitnehmer bei Ihnen alsgeringfügig entlohnter Minijobber beschäftigt?
Will sich Ihr Arbeitnehmer von der Zahlung eigener Beiträge befreien lassen?
Bei einem Minijob mit Verdienstgrenze müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer grundsätzlich Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen. Der Arbeitnehmer kann sich aber von der Rentenversicherungspflicht und damit von der Zahlung seines eigenen Anteils befreien lassen. Der Arbeitnehmer sollte sich unbedingt über die Vor- und Nachteile einer Befreiung informieren.
Der Antrag muss schriftlich vom Arbeitnehmer gestellt werden und ist Ihnen zu übergeben. Sie müssen dann den Tag des Eingangs des Antrags vermerken und den Antrag zu den Entgeltunterlagen nehmen. Mehr Informationen finden Sie im
Steckbrief Befreiung von der Rentenversicherungspflicht für Minijobs mit Verdienstgrenze
.
Ihr Arbeitnehmer ist bei Ihnen als
geringfügig entlohnter
Minijobber beschäftigt. Er will sich von der Zahlung eigener Beiträge zur Rentenversicherung befreien lassen. Setzen Sie daher die Prüfung unter
Befreiung RV-Pflicht Minijobber
fort.