Voraussetzungen zum Thema "Umzug"

  • Sind Sie als Arbeitgeber ein privater Haushalt, der seine Arbeitnehmer über das Haushaltsscheck-Verfahren in der Sozialversicherung angemeldet hat?
  • Haben Sie mehrere Beschäftigungsbetriebe?
  • Soll die Post der Sozialversicherung grundsätzlich an die neue Anschrift des Beschäftigungsbetriebs zugestellt werden?