Sie ändern die Adresse des Beschäftigungsbetriebs oder möchten eine hiervon abweichende Postanschrift für den Schriftverkehr mit der Sozialversicherung elektronisch mitteilen. Bitte beachten Sie, dass eine abweichende Postanschrift eine Adresse von Ihnen als Arbeitgeber sein muss; es darf nicht die Anschrift eines Dienstleisters sein. Diese Änderung müssen Sie elektronisch aus einer systemgeprüften Software oder einer systemuntersuchten Ausfüllhilfe melden.