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Abgeschlossen
Voraussetzungen zum Thema "Beschäftigungen nach Beginn der Rente"
Ihr Arbeitnehmer bezieht oder beantragt eine Altersrente. Soll Ihr Arbeitnehmer auch nach Rentenbeginn bei Ihnen beschäftigt bleiben?
Ist Ihr Arbeitnehmer bei Ihnen als kurzfristig oder geringfügig Beschäftigter (Minijobber) angestellt?
Bitte auswählen
Ja, als kurzfristiger Minijobber
Ja, als geringfügig Beschäftigter
Nein
Wann soll die Rente beginnen oder wann hat die Rente begonnen?
Wann ist Ihr Arbeitnehmer geboren?
Bezieht oder beantragt Ihr Arbeitnehmer eine Teilrente?
Soll Ihr Arbeitnehmer bei Ihnen zusammen mit regelmäßigen Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld mehr als 6456 Euro innerhalb von zwölf Monate ab Rentenbeginn verdienen?
Ist Ihr Arbeitnehmer privat krankenversichert?
Will Ihr Arbeitnehmer auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten und eigene Beitragsanteile zahlen bzw. durch Sie abführen lassen?
Ihr Arbeitnehmer kann nicht auf die Versicherungsfreiheit verzichten, wenn er vorher bereits in dieser Beschäftigung bei Ihnen ausdrücklich die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht im Rahmen eines Minijobs mit Verdienstgrenze beantragt hat.
Voraussetzungen können erfüllt werden
Sie müssen die Meldungen an die Sozialversicherung mit den hier in dieser Zusammenfassung angegebenen Schlüsseln für die Personen- und die Beitragsgruppe abgeben.