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Voraussetzungen zum Thema "Unbezahlter Urlaub"
Wollen Sie Ihren Arbeitnehmer für die Pflege eines Angehörigen freistellen?
Für die bessere Versorgung von pflegebedürftigen Angehörigen hat der Gesetzgeber einige besondere Regelungen getroffen. In diesem Fall müssen Sie weitere Voraussetzungen prüfen.
Handelt es sich um die Freistellung Ihres Arbeitnehmers zu besonderen Anlässen, die im Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag geregelt ist (z. B. Beerdigung eines nahen Angehörigen)?
Im Arbeitsrecht gibt es keine ausdrücklichen Regelungen. Wenn aber im Tarifvertrag, in Betriebsvereinbarungen oder im Arbeitsvertrag Regelungen enthalten sind, müssen Sie diese zwingend beachten.
Wollen Sie Ihren Arbeitnehmer auf freiwilliger Basis unbezahlt freistellen (z. B. durch unbezahlten Urlaub oder wegen einer persönlichen Notsituation)?
Sie können Ihren Arbeitnehmer auf freiwilliger Basis von der Arbeit unbezahlt freistellen. Dies kann z. B. als unbezahlter Urlaub oder im Rahmen Ihrer Fürsorgepflicht erfolgen.
Soll die unbezahlte Freistellung kürzer als einen Zeitmonat dauern (z. B. Beginn 20.04. und Ende vor dem 20.05.)?
Für die Dauer einer Freistellung bis zu einem Zeitmonat besteht die Sozialversicherungspflicht fort. Dauert die Freistellung länger, muss sich der Arbeitnehmer selbst um eine Weiterversicherung bei seiner Krankenkasse kümmern.
Voraussetzungen können erfüllt werden
Sie haben alle für die Sozialversicherung relevanten Fragen im Zusammenhang mit der unbezahlten Freistellung Ihres Arbeitnehmers geklärt.