Obwohl zur Erntezeit der Zeitdruck besonders hoch ist, muss der Arbeitsschutz in Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Gartenbau dennoch einen hohen Stellenwert haben. Gerade jetzt ist es wichtig, dass Sie als Arbeitgeber auf die Einhaltung der Standards achten. Denn wenn Arbeitnehmer wegen Unfällen und Erkrankungen ausfallen, führt dies zu geringeren Leistungen und Erträgen insbesondere während der aktuellen Ernte.

In der aktuellen Corona-Krise haben Land- und Fortwirte besondere Herausforderungen zu erfüllen. Hier einige Beispiele:

  • Für einreisende Saisonarbeitskräfte gelten verschärfte Bedingungen.
  • Viele unerfahrene Arbeitnehmer sind neu im Einsatz, um Engpässe zu überbrücken.
  • Die Unterbringung muss nach strengeren Regeln organisiert werden.

Dabei ist viel Verunsicherung entstanden: Viele Regeln sind in letzter Zeit mehrfach geändert worden. Betroffene interpretieren Vorgaben unterschiedlich. Noch dazu zeigen Presseberichte Missstände in einzelnen Betrieben auf. Da helfen Informationen der zuständigen Ministerien und Organisation, um den Überblick zu gewinnen.

Grundsätzlich gelten die allgemeinen Regeln

Zunächst gelten grundsätzlich die derzeitigen Standards für den Arbeitsschutz –auch für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Gartenbau. Diese Regeln sind im sogenannten „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) beschrieben. Besonders relevant sind z. B. die Infektionsschutzmaßnahmen für Sammelunterkünfte. Hierbei gibt es keine Unterschiede zwischen in- und ausländischen Arbeitnehmern oder zwischen früher oder später eingereisten Helfer.

Zusätzliche Besonderheiten bei Neueinreise ausländischer Erntehelfer

Im Mai 2020 können weitere 40.000 Saisonarbeitskräfte aus dem Ausland nach Deutschland kommen. Für diese gelten zusätzliche Regeln. Das ist in einem Konzept der Bundesregierung festgehalten. So müssen z. B. die Arbeitnehmer nach ihrer Einreise in eine 14-tägige Quarantäne und in Gruppen von fünf bis maximal ca. 20 Personen aufgeteilt werden. Zudem müssen Sie Ihre Arbeitnehmer vorab auf der Seite des Deutschen Bauernverbandes anmelden, auch wenn Sie nicht Mitglied sind.

Bei allen Fragen zum Arbeitsschutz steht Ihnen die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als Ansprechpartner zur Verfügung. Die SVLFG hat wichtige Informationen zum Corona-Virus zusammengetragen und beantwortet Fragen zu Gesundheit, Arbeitsschutz und Leistungen.
Übrigens erleichtert die SVLFG auch die Stundung von Beiträgen bei erheblichen Härten.

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