Hinweis: Die hier genannte Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte von 450 Euro pro Monat galt zum Zeitpunkt, als der Artikel erstellt wurde. Bitte prüfen Sie, wie hoch die Verdienstgrenze aktuell liegt. Informationen zur Minijob Reform 2022 finden Sie hier.

Erhöhung Mindestlohn bis 2022 festgelegt

Im Jahr 2014 ist das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns – kurz Mindestlohngesetz (MiLoG) – in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz wurde eine untere Grenze für den Verdienst je Zeitstunde festgelegt. Neben der Höhe wird auch bestimmt, für wen und wann der Mindestlohn zu zahlen ist, wie die Höhe bestimmt wird die Einhaltung kontrolliert wird.

Alle zwei Jahre entscheidet die Mindestlohnkommission über die Anpassung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns. Diese unabhängige Kommission setzt sich aus Vertretern der Arbeitgeberverbände und der Gewerkschaften zusammen und wird von Wissenschaftlern beraten. Auf deren Vorschlag hin steigt der Mindestlohn in vier Schritten von 9,35 Euro brutto in 2020 auf 10,45 Euro im Juli 2022.

Zum 1. Juli 2021 erfolgt nun der zweite Schritt. Mit einer Erhöhung um 10 Cent liegt der Mindestlohn 2021 dann bei 9,60 Euro statt 9,50 Euro zuvor. Für Sie als Arbeitgeber gilt, dass Sie diese Erhöhung an Ihre Arbeitnehmer weitergeben müssen, wenn der Stundensatz bisher unter 9,60 Euro lag.

Bei 450-Euro-Minijobbern Arbeitszeit prüfen

Besondere Bedeutung hat das beim 450-Euro-Minijobber. Denn die Obergrenze von 450 Euro bedeutet, dass mit jeder Erhöhung die maximale Anzahl an monatlichen Arbeitsstunden sinkt. Das Macht ein Vergleich deutlich:

  • Bis 30. Juni 2021: 450 Euro geteilt durch 9,50 Euro ergibt 47,368 Stunden.
  • Ab 1. Juli 2021: 450 Euro geteilt durch 9,60 Euro ergibt 46,875 Stunden.

Wenn Sie als Arbeitgeber also Mindestlohn zahlen, muss Ihr Arbeitnehmer weniger als 47 Stunden im monatlichen Durchschnitt arbeiten. Nächster Schritt ist am 1. Januar 2022 mit 9,82 Euro. Das reduziert die maximale monatliche Arbeitszeit um eine weitere Stunde.

Informationen im Internet

Wenn Sie sich über den Mindestlohn informieren wollen, gibt es einige offizielle Quellen, die Sie unter den Links aufrufen können:

Unser Service für Sie im Informationsportal

Mit den Besonderheiten des 450-Euro-Minijobbers beschäftigt sich der gleichnamige Steckbrief. Im Frage-Antwort-Katalog dazu können Sie im Einzelfall prüfen, was bei einer Beschäftigung zu beachten ist.

Neben dem 450-Euro-Minijobber gibt es weitere Möglichkeiten, eine Aushilfe zu beschäftigen. Der Frage-Antwort-Katalog Aushilfe und Saisonarbeiter hilft Ihnen, die richtige Form zu finden. Weitere Informationen sind:

Allgemeine Fragen der Sozialversicherung zur Erhöhung oder Senkung der Bezahlung können Sie im Frage-Antwort-Katalog Arbeitsentgelt prüfen. Experten finden Dokumente der Sozialversicherung in den Rubriken Geringfügige Beschäftigung und Übergangsbereich unserer SV-Bibliothek.

Übrigens: Auch für Auszubildende gibt es 2021 einen Mindestlohn: Lesen Sie unsere Meldung „Mindestlohn für Azubis: 2021 mindestens 550 Euro im ersten Ausbildungsjahr„.