Es gibt mehrere Gründe, warum man als Arbeitnehmer nicht krankgeschrieben zur Arbeit gehen sollte. Bei Infektionskrankheiten liegt es sofort auf der Hand: Man kann die Kollegen (oder Kunden) anstecken und diese fallen dann, wenn sie vernünftiger sind und zu Hause bleiben, aus.

Aber auch der Betroffene selbst tut sich keinen Gefallen, denn jede Krankheit – auch nicht ansteckende wie etwa Rückschmerzen – schwächt den Körper. Bei Infektionen muss das Immunsystem kräftig arbeiten und um das zu gewährleisten, braucht der Körper eigentlich Ruhe. Sonst dauert die Heilung bedeutend länger, oder es kann sich sogar zu einer chronischen Erkrankung entwickeln.

Auch bei anderen Erkrankungen, wie etwa Rückenschmerzen kommt es häufig zu einer Verschlimmerung mit dem Potenzial zu einer dauerhaften Störung.

Wie sieht es denn rechtlich aus?

Zunächst ist zu unterscheiden, ob eine ärztliche Krankschreibung vorliegt oder nicht. War der Betroffene nicht beim Arzt, liegt es ggf. bei Ihnen als Arbeitgeber (oder den Kollegen) den Erkrankten nach Hause (bzw. zum Arzt) zu schicken. Ihre Fürsorgepflicht als Arbeitgeber gilt hier unabhängig davon, ob eine offizielle Krankschreibung vorliegt. Vielmehr kommt es darauf an, dass der Beschäftigte objektiv arbeitsunfähig ist. Arbeitsunfähigkeit liegt immer dann vor, wenn der Arbeitnehmer objektiv nicht mehr in der Lage ist, seine Arbeit zu verrichten oder die Gefahr besteht, dass er durch die Arbeit seinen Zustand verschlimmert.

Welche Aussagekraft hat die ärztliche Bescheinigung?

Die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung attestiert den Zustand zum Zeitpunkt der Untersuchung und gibt eine Prognose ab, wie lange die Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich andauern wird. Es ist also kein Arbeitsverbot für die angegebene Zeit.

Fühlt sich der Beschäftigte also schon vor Ablauf der Bescheinigung wieder gesund und arbeitsfähig, kann er seine Arbeit wieder aufnehmen, auch wenn er krankgeschrieben ist. Die Gesundung des Beschäftigten müssen Sie sich nicht ärztlich bestätigen lassen, die Erklärung Ihres Mitarbeiters (und Ihr kritischer Blick) reichen aus.

Haben Sie allerdings ernsthafte Zweifel an der wiederhergestellten Arbeitsunfähigkeit, sollten Sie ggf. den Betriebsarzt einschalten oder doch eine Bestätigung des behandelnden Arztes einfordern.

Warum machen die das?

Es gibt natürlich viele Gründe, warum ein kranker Mitarbeiter trotzdem zur Arbeit kommt. Das kann positiv sein, etwa wenn er aus Pflichtbewusstsein bestimmte Arbeiten unbedingt erledigen will oder die Kollegen nicht zusätzlich belasten möchte. Häufiger sind aber wohl die negativen Gründe, in der Regel die Angst um den Arbeitsplatz. Das ist meist eine Frage der Unternehmenskultur. Wird erkrankten Mitarbeitern automatisch Faulheit unterstellt, führt dies zu Ängsten und dazu, trotz Krankheit lieber am Arbeitsplatz zu erscheinen.

Sollten Sie sich als Arbeitgeber über die Einsatzbereitschaft freuen?

Das ist sicher ein zweischneidiges Schwert. Engagierte Mitarbeiter sind ein Gewinn für Ihr Unternehmen – aber gerade sollten Sie darauf achten, dass diese dauerhaft gesund bleiben und sich nicht dadurch überfordern, dass sie krank zur Arbeit kommen. Erscheinen die Mitarbeiter aus Angst um ihren Arbeitsplatz, ist das kein Grund zur Freude. Vielmehr sollte dann das Klima im Unternehmen genauer betrachtet werden.

Außerdem können sich erkrankte Mitarbeiter nicht richtig auf ihre Arbeit konzentrieren. Dadurch können sich Fehler häufen, die unter Umständen sehr viel Geld kosten können.

Und die Unfallversicherung?

Anders als mitunter angenommen, erlischt der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung nicht, wenn ein krankgeschriebener Arbeitnehmer trotzdem zur Arbeit kommt. Das gilt im Übrigen auch für den Weg zur und von der Arbeit.

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Zum Thema Krankheit haben wir einen Steckbrief erstellt. Ob und wie Sie zumindest einen Teil der von Ihnen geleisteten Entgeltfortzahlung zurückerhalten können, erfahren Sie im Steckbrief U1-Verfahren (Krankheit). Nutzen Sie auch unseren Frage-Antwort-Katalog Krankheit, um zu ermitteln, was Sie als Arbeitgeber tun müssen, wenn ein Beschäftiger krankgeschrieben ist.