Voraussetzungen zum Thema "Beschäftigung nach Studium"

  • Sie haben einen Studenten während seines Studiums beschäftigt. Wollen Sie ihn nach Ende des Studiums weiterbeschäftigen?
  • War der beschäftigte Student als Werkstudent (Personengruppe 106) gemeldet?
  • War der beschäftigte Student als geringfügig entlohnter Euro-Minijobber gemeldet?
  • War der beschäftigte Student mit Personengruppe 101 gemeldet (sozialversicherungspflichtig ohne besondere Merkmale)?
  • Wollen Sie Ihren Arbeitnehmer in Voll- oder Teilzeit beschäftigen?