Übermittlung von Beitragsnachweisen der Arbeitgeber
Nachfolgend finden Sie die Dokumente, die den Aufbau der Datensätze für die Übermittlung von Beitragsnachweisen nach § 28b Abs. 2 SGB IV behandeln.
Gemeinsame Grundsätze
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										Gemeinsame Grundsätze zum Aufbau der Datensätze für die Übermittlung von  Beitragsnachweisen durch Datenübertragung nach § 28b Abs. 1 Satz 2 SGB IV
										(PDF, 121.56 kB)
										
Gültig ab: 01.01.2026 (Stand vom: 21.05.2025)
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										Gemeinsame Grundsätze zum Aufbau der Datensätze für die Übermittlung von Beitragsnachweisen durch Datenübertragung nach § 28b Abs. 2 SGB IV
										(PDF, 123.05 kB)
										
Gültig ab: 01.01.2018 (Stand: 23.03.2017)
 
Datensatzbeschreibung
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										Datensatzbeschreibung mit Fehlerkatalog für die Datenübermittlung des Beitragsnachweises von Arbeitgebern an die Datenannahmestellen der Einzugsstellen gültig ab 01.01.2026
										(PDF, 220.2 kB)
										
Gültig ab: 01.01.2026 (Stand: 31.07.2025)
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										Datensatzbeschreibung mit Fehlerkatalog für die Datenübermittlung des Beitragsnachweises von Arbeitgebern an die Datenannahmestellen der Einzugsstellen
										(PDF, 265.45 kB)
										
Gültig ab 01.07.2024 (Stand: 28.02.2024)