Voraussetzungen zum Thema "Auslandseinsatz und Antragsverfahren"

  • Welche Staatangehörigkeit hat Ihr Arbeitnehmer?
  • Wo hat Ihr Arbeitnehmer seinen Wohnsitz?
  • Sind Sie ein Arbeitgeber bei Bund, Land, Gemeinde, Gemeindeverband oder eine Körperschaft, einer Anstalt oder einer Stiftung öffentlichen Rechts?
  • Geht es um eine Beschäftigung als Flug- und Kabinenpersonal?
  • Soll Ihr Arbeitnehmer gewöhnlich an Bord eines Hochseeschiffes arbeiten?
  • Setzen Sie Ihren Arbeitnehmer gewöhnlich in mehreren Mitgliedstaaten einschließlich Deutschland ein? Dazu gehören die EU-Mitgliedsstaaten, Norwegen, Island und Liechtenstein sowie die Schweiz. Weitere Hinweise finden Sie unter dem Info-Button.
  • Hat Ihr Arbeitnehmer während des Auslandseinsatzes ausschließlich zu Ihrem Unternehmen eine arbeitsrechtliche Bindung? Das bedeutet: keine weiteren Arbeitgeber, keine selbstständige Tätigkeit, kein parallel bestehendes Beamtenverhältnis.
  • Befindet sich der Sitz Ihres Unternehmens in Deutschland?