Beitragsnachweise
Hier finden Sie die gemeinsamen Grundsätze zum Aufbau der Datensätze für die Übermittlung von Beitragsnachweisen nach § 28b Abs. 2 SGB IV und § 256 Abs. 1 Satz 4 SGB V.Gemeinsame Grundsätze
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Gemeinsame Grundsätze zum Aufbau der Datensätze für die Übermittlung von Beitragsnachweisen durch Datenübertragung nach § 28b Abs. 2 SGB IV
(PDF, 123.05 kB)
Gültig ab: 01.01.2018 (Stand: 23.03.2017)
Datensatzbeschreibung
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Datensatzbeschreibung mit Fehlerkatalog für die Datenübermittlung des Beitragsnachweises von Arbeitgebern an die Datenannahmestellen der Einzugsstellen
(PDF, 265.45 kB)
Gültig ab 01.07.2024 (Stand: 28.02.2024)