Voraussetzungen zum Thema "Rückkehr aus Elternzeit"

  • Handelt es sich um eine Arbeitnehmerin oder einen Arbeitnehmer?
  • Hat die Beschäftigte während der Elternzeit in Teilzeit versicherungspflichtig in Ihrem Betrieb bis zum Ende der Elternzeit weiter gearbeitet?
  • Hat Ihre Arbeitnehmerin als geringfügig Beschäftigte bis zum Ende der Elternzeit in Ihrem Betrieb gearbeitet?
  • Ist Ihre Arbeitnehmerin während der Elternzeit erneut schwanger geworden?