Anforderung und Annahme von Bescheinigungen und Anträgen in der gesetzlichen Rentenversicherung
Mit Hilfe von rvBEA können Rentenversicherungsträger („rv“) bei einem Arbeitgeber Bescheinigungen elektronisch anfordern („BEA“). Ebenso können hierüber Anträge des Arbeitgebers oder Rückantworten entgegengenommen werden. Ziel der Verfahren ist der Abbau von Bürokratiekosten bei der Kommunikation zwischen den Arbeitgebern und den Sozialversicherungsträgern, indem die Digitalisierung in der Rentenversicherung ausgebaut wird. Unter www.rvbea.de können auch die aktuellen gültigen Dokumente heruntergeladen werden, insbesondere zur Kernprüfung, der elektronischen Anforderung einer Gesonderten Meldung (GML57) und dem elektronisches Antrags- und Bescheinigungsverfahren A1.Gemeinsame Grundsätze
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Grundsätze für die elektronische Anforderung und Annahme von Bescheinigungen nach § 108 Absatz 2 Satz 6 SGB IV (rvBEA)
(PDF, 123.21 kB)
Gültig ab 01.01.2025 (Stand: 07. 05. 2024)
Grundsätze
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Grundsätze für die elektronische Abfrage und Übermittlung von Entgeltbescheinigungsdaten nach § 108a Absatz 2 SGB IV (rvBEA - Anwendungsfall BEEG) in der vom 01.01.2025 an geltenden Fassung
(PDF, 117.55 kB)
Gültig ab 01.01.2025 (Stand: 06.06.2024)
Anlagen
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Anlage 1 zu Grundsätze BEEG - gültig ab 01.01.25
(PDF, 175.53 kB)
Gültig ab 01.01.2025 (Stand: 06.06.2024)
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Anlage 1 zu Grundsätze BEEG - gültig ab 01.01.25
(PDF, 175.53 kB)
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Grundsätze für die elektronische Anforderung und Annahme von Bescheinigungen nach § 108 Absatz 2 Satz 6 SGB IV (rvBEA)
(PDF, 1.21 MB)
Gültig ab 01.01.2022 (Stand: 30.11.2021)
Die Beispiele und Schemata können Sie weiterhin über den Link der Internetseite der DRV Bund www.rvBEA.de im Bereich „Downloads/Services“ abrufen.
Anlagen
- rvBEA - Anlage 1 - Änderungsprotokoll Anwendungsfall ZUZA (PDF, 185.17 kB)
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rvBEA - Anlage 2 - Datensatzbeschreibung inkl. Fehlerkatalog, Version 2.2.0
(PDF, 819.63 kB)
Gültig ab 01.07.2021
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Grundsätze für die elektronische Anforderung und Annahme von Bescheinigungen nach § 108 Absatz 2 Satz 6 SGB IV (rvBEA)
(PDF, 913.87 kB)
Gültig ab 01.07.2022 (Stand: 06.05.2022)
Die Beispiele und Schemata können Sie weiterhin über den Link der Internetseite der DRV Bund www.rvBEA.de im Bereich „Downloads/Services“ abrufen.
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Grundsätze für die elektronische Abfrage und Übermittlung von Entgeltbescheinigungsdaten nach § 108a Absatz 2 SGB IV (rvBEA - Anwendungsfall BEEG)
(PDF, 913.87 kB)
Gültig ab 01.07.2022 (Stand: 06.05.2022)
Die Beispiele und Schemata können Sie weiterhin über den Link der Internetseite der DRV Bund www.rvBEA.de im Bereich „Downloads/Services“ abrufen.
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Grundsätze Grundsätze für die elektronische Anforderung von Bescheinigungen nach § 194 Absatz 1 S. 3 SGB VI (gesonderte Meldung)
(PDF, 829.43 kB)
Gültig ab 01.07.2022 (Stand: 06.05.2022)
Die Beispiele und Schemata können Sie weiterhin über den Link der Internetseite der DRV Bund www.rvBEA.de im Bereich „Downloads/Services“ abrufen.
Verfahrensbeschreibung
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Verfahrensbeschreibung - Rentenversicherung-Bescheinigungen elektronisch anfordern und annehmen (rvBEA) nach § 108 Abs. 2 SGB IV und § 108a SGB IV
(PDF, 304.84 kB)
Gültig ab 01.01.2022 (Stand: 13.12.2021)