Mit dem Teilhabestärkungsgesetz will die Bundesregierung unter anderem die Chance von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt verbessern. Daneben sind einige weitere Regelungen enthalten, die für Arbeitgeber von Interesse sein können. Den Regierungsentwurf finden Sie unter dem Link.

Verbesserte Arbeitsförderung von Menschen mit Behinderungen

Arbeitnehmer, die bereits in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen arbeiten, können nun vom Budget für Ausbildung profitieren. Durch diese Arbeitsförderung sollen die Chancen für eine Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verbessert werden. Bisher war das nur möglich, wenn man nicht bereits in einer solchen Werkstatt arbeitet.

Eine weitere Verbesserung betrifft Menschen mit Behinderungen, die sich in einer Rehabilitation befinden. Diese konnten keine Arbeitsförderung vom Jobcenter bekommen. Das ist nun möglich wie bei allen anderen Erwerbsfähigen, die Arbeitsförderung erhalten können.

Elektronische Verfahren für den Antrag auf Kurzarbeit

Damit Arbeitgeber Anträge im Zusammenhang mit Kurzarbeit schnell und einfach stellen können, wird die elektronische Übermittlung auch über bestehende Meldeverfahren als optionales Verfahren möglich. Dafür wurde § 108 SGB V geändert. Die Bundesagentur für Arbeit wird entlastet und kann die Anträge leichter und schneller bearbeiten. Betroffen sind Übermittlung der Anträge für Kurzarbeitergeld, Saisonkurzarbeitergeld sowie die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge und der zusätzlichen Leistungen zum Saison-Kurzarbeitergeld.

Weitere Regelungen

  • Zutritt für Assistenzhunde in sonst für Hunde verbotene Bereiche
  • Verbesserter Schutz vor Gewalt in Rehabilitations- und Teilhabeeinrichtungen
  • Vereinfachungen beim Meldeverfahren zum Kurzarbeitergeld
  • Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs) als Leistungen der medizinischen Rehabilitation
  • Digitale Pflegeanwendungen als Leistungen der sozialen Pflegeversicherung
  • Klarstellung, dass ausschließlich die Länder bestimmen, wer Träger der Sozialhilfe ist

Unser Service für Sie im Informationsportal

Werkstätten für Menschen mit Behinderungen sind besondere Arbeitgeber. Dazu bietet  unser Steckbrief Einrichtungen zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen kompakte Information mit weiterführenden Hinweisen. Nutzen Sie auch unseren Frage-Antwort-Katalog Einrichtung für Behinderte.

Was die Rehabilitation eines Arbeitnehmers für Sie in der Sozialversicherung bedeutet, prüfen Sie in unserem Frage-Antwort-Katalog Rehabilitation. Grundsätzliches finden Sie im gleichnamigen Steckbrief.

Mit Kurzarbeit beschäftigt sich unser Steckbrief Kurzarbeit sowie unsere Corona-Infos für Arbeitgeber.