Jeder Arbeitgeber benötigt eine Betriebsnummer. Das gilt auch für private Haushalte. Die Träger der Sozialversicherung identifizieren Sie anhand dieser Betriebsnummer bei allen Meldungen. Ausführlich ist das in unserem Steckbrief Betriebsnummer beschrieben.
Betriebsnummer automatisch beim ersten Haushaltsscheck
Die meisten privaten Arbeitgeber beschäftigen eine Haushaltshilfe als Minijobber. Wenn Sie erstmals eine Haushaltshilfe anmelden und dafür den Haushaltsscheck der Minijob-Zentrale verwenden, benötigen Sie noch keine Betriebsnummer. In diesem Fall kümmert sich die Minijob-Zentrale darum, dass Sie eine Betriebsnummer bekommen und teilt Ihnen diese mit. Ab diesem Zeitpunkt verwenden Sie bitte immer diese Betriebsnummer – egal, ob es um die nächste Haushaltshilfe oder irgendeine andere Beschäftigung geht.
Sonst gilt: Betriebsnummer beantragen!
Wenn Sie das Haushaltsscheck-Verfahren nicht nutzen können, müssen Sie beim Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit (BA) eine Betriebsnummer beantragen. Wann ist das der Fall?
- Sie wollen regelmäßig mehr als 450 Euro im monatlichen Durchschnitt über mehr als drei Monate zahlen. Somit ist Ihre Haushaltshilfe kein Minijobber mehr.
- Es handelt sich nicht um eine haushaltsnahe Tätigkeit wie Putzen oder Gartenarbeit, die sonst durch Familienangehörige erledigt werden.
Sonderfall: Privater und gewerblicher Arbeitgeber gleichzeitig
Manchmal ist es möglich, dass Sie sowohl im Beruf als auch als privater Haushalt Arbeitnehmer beschäftigen wollen, häufig sogar für dieselbe Tätigkeit. Beispiel: Ein Selbstständiger will seine Privaträume von derselben Person putzen lassen wie sein Büro. Dann brauchen Sie zwei Betriebsnummern und müssen getrennt melden! Im Beispiel dürfen Sie als privater Arbeitgeber möglicherweise das Haushaltsscheck-Verfahren nutzen, als gewerblicher Arbeitgeber ist das nicht möglich.
Unser Service für Sie im Informationsportal
Für private Arbeitgeber haben wir eine Vielzahl weiterer nützlicher Informationen:
- Im Frage-Antwort-Katalog Privater Haushalt klären Sie alles, was Sie beachten müssen, wenn Sie zum ersten Mal Arbeitgeber werden.
- Eine kompakte Übersicht bietet unser Steckbrief Private Haushalte als Arbeitgeber.
- Wollen Sie eine Haushaltshilfe als Minijobber einstellen, können Sie die Voraussetzungen im Frage-Antwort-Katalog Haushaltshilfe prüfen.
- Weitere Informationen finden Sie im Steckbrief Haushaltsscheck-Verfahren.
- Im Frage-Antwort-Katalog Pflege und Lebensführung finden Sie die richtige Beschäftigungsart, wenn mehr oder andere Hilfe benötigt wird.