Wenn Sie Verdacht haben, dass eine akute Erkrankung durch eine Infektion am Arbeitsplatz verursacht worden ist oder sich zu einer länger andauernden Berufskrankheit entwickelt, müssen Sie als Arbeitgeber diesen Verdacht melden. Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse untersucht dann, ob sich dieser Verdacht bestätigt. Wenn ja, übernimmt der Unfallversicherungsträger die weiteren Kosten oder zahlt Verletztengeld.
COVID 19 als Arbeitsunfall oder Berufskrankheit
Das betrifft grundsätzlich auch Corona-Erkrankungen. Für eine Meldepflicht müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- der Arbeitnehmer ist an COVID-19 erkrankt,
- die Infektion mit SARS-CoV-2 ist nachgewiesen,
- bei der Arbeit kam es zu einem intensiven Kontakt mit einer infizierten Person oder einem größeren Infektionsausbruch und
- die Erkrankung hat zu mindestens drei Tagen Arbeitsunfähigkeit oder zum Tode geführt.
Sind diese drei Voraussetzungen erfüllt, müssen Sie als Arbeitgeber das der Unfallversicherung melden: bei Arbeitnehmern im Gesundheitswesen, in der Wohlfahrtspflege und in Laboren als Berufskrankheit, bei Beschäftigten in anderen Branchen kann als Arbeitsunfall.
Corona symptomfrei? Immer ins Verbandbuch eintragen
Wenn die Corona-Infektion aber symptomfrei bleibt, entfällt die Meldepflicht. Aber: Sie sollten auch bei leichten Verläufen alle Tatsachen, die mit der Infektion zusammenhängen, im Verbandbuch eintragen. Kommt später doch noch zu schwereren Folgen wie bei „Long Covid“, kann Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse besser nachvollziehen was passiert ist.
Wenn Sie noch kein Verbandbuch haben, sollten Sie dies dringend nachholen. Für einen geringen Betrag können Sie ein mustergültiges Verbandbuch bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) bestellen. Und noch ein Ratschlag der DGUV: Treten in Ihrem Betrieb häufig symptomlose Coronafälle auf, können Sie den Präventionsdienst einschalten. Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse helfen Ihnen dann, die richtigen Maßnahmen zu treffen, um weitere Fälle zu vermeiden.
Unser Service für Sie im Informationsportal
Haben Sie einen konkreten Verdacht auf einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit, können Sie im Frage-Antwort-Katalog dazu prüfen, was Sie zu tun haben. Der Steckbrief Unfall und der Steckbrief Berufskrankheit informieren kurz und kompakt über die Hintergründe.
Unsere Seite Corona: Infos für Arbeitgeber gibt weitere Hinweise, was Sie während der Pandemie in der Sozialversicherung zu beachten haben oder wo Sie Hilfe erwarten können.