Wie jedes Jahr: Neue Pauschbeträge 2021

In seinem Schreiben vom 3. Dezember 2020 hat das Bundesministerium der Finanzen festgelegt, wie ab dem 1. Januar 2021 Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei Geschäftsreisen zu behandeln sind. Darin sind auch die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten je Land aufgeführt. Im Schreiben sind auch konkrete Beispiele beschrieben.

Neues Rundschreiben zu Reisekosten

Mit einem neuen Rundschreiben vom 25. November 2020 ersetzt das BMF sein letztes Rundschreiben aus dem Jahr 2014. Das betrifft auch Dienstreisen ins Ausland oder das grenzüberschreitende Pendeln zwischen Beschäftigungsstätte und Wohnort. Hier einige wichtige Neuerungen:

  • Mahlzeiten auf Auslandsreisen sind ab einer bestimmten Summe Teil des Arbeitsentgelts. 60 Euro inklusive Getränke sind eine eine „übliche“ Mahlzeit gilt. Alles darüber hinaus gilt als „Belohnungsessen“ und damit Arbeitsentgelt.
  • Regelungen zur Kürzung von Pauschbeträgen, gemischte Dienstreisen und die Dreimonatsfrist wurden der Rechtsprechung der letzten Jahre angepasst.
  • Homeoffice wird auch nach über einem Jahr keine erste Tätigkeitsstätte. Das ist wegen Corona für Grenzgänger wichtig. Mit einigen Ländern hat die Bundesregierung Ausnahmeregelungen getroffen, damit die Pendler nicht wegen der Pandemie steuerlich benachteiligt werden.

Erhöhte Reisekosten wegen Corona

Dienstreisen ins Ausland sind wegen Corona überhaupt sehr schwierig. Mehrkosten können dem Arbeitgeber entstehen z. B. durch viele Corona-Tests oder eine Quarantäne im Ausland, wenn die Unterbringung in einem Hotel erforderlich ist. Erstattungen für den Arbeitnehmer sind dann aber steuerfrei.

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Folgendes sollten Sie beachten: Eine Dienstreise in einen anderen EU-Mitgliedsstaat, nach Norwegen, Island oder Lichtenstein, in die Schweiz oder das Vereinigte Königreich kann eine Entsendung sein. Um zu prüfen, ob das deutsche Sozialversicherungsrecht weiter gilt und eine A1-Bescheinigung ausgestellt werden kann, verwenden Sie unseren Frage-Antwort-Katalog Entsendung. Hintergrundinformationen bietet der Steckbrief Entsendung.

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