Mit der Kurzarbeiterverordnung wurde wegen Corona der Zugang zu Kurzarbeitergeld erleichtert, um die Folgen der Pandemie für Arbeitgeber und Arbeitnehmer abzufedern und die Beschäftigung zu sichern. In mehreren Verordnungen sind die Regeln wiederholt verlängert worden. Mit der nunmehr Vierten Verordnung zur Änderung der Kurzarbeiterverordnung wurden die Regelungen nochmals bis Ende 2021 verlängert.
Kurzarbeit beantragen? Diese Voraussetzungen gelten
Aus Sicht der Arbeitgeber gelten damit weiter wesentliche Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld. Die Voraussetzungen lassen sind so zusammenfassen:
- Mindestens zehn Prozent der Arbeitnehmer müssen von Arbeitsausfall betroffen sind. Damit sind es deutlich weniger als das sonst geltende Drittel.
- Arbeitnehmer müssen nicht erst Minusstunden aufbauen, bevor Kurzarbeitergeld gezahlt werden kann, auch wenn es solche Vereinbarungen zu Arbeitszeitschwankungen gibt.
- Auch Leiharbeitnehmer können Kurzarbeitergeld erhalten.
- Wenn Sie im Unternehmen bereits bis zum 31. Dezember 2020 Kurzarbeit eingeführt hatten, wie die die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes auf 24 Monate erhöht, längstens bis zum 31. Dezember 2021.
- Sie erhalten die Sozialversicherungsbeiträge während der Kurzarbeit in voller Höhe von der Bundesagentur für Arbeit (BA) erstattet. In der dritten Verordnung war das noch teilweise eingeschränkt worden. Das ist allerdings nach Stellung eines Insolvenzantrags bis zur Entscheidung des Gerichts oder bis zur Rücknahme des Insolvenzantrages grundsätzlich ausgeschlossen.
- Bei Entgeltausfall von mindestens 50 Prozent erhalten Arbeitnehmer ab dem vierten Bezugsmonat – gerechnet ab März 2020 – 70 Prozent bzw. 77 Prozent für Haushalte mit Kindern. Ab dem siebten Monat Kurzarbeit sind es 80 bzw. 87 Prozent. Dies gilt für alle Beschäftigten, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2021 entstanden ist.
Daneben bleibt es auch bei der erweiterten Hinzuverdienstmöglichkeiten für Ihre Arbeitnehmer in Kurzarbeit und der Förderung der beruflichen Weiterbildung in dieser Zeit.
Übrigens: Das Kurzarbeitergeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem sogenannten Progressionsvorbehalt bei der Einkommenssteuer. Daher kann es Steuernachzahlungen geben. Arbeitnehmer, die mehr als 410 Euro Kurzarbeitergeld im Jahr erhalten haben, müssen daher eine Steuererklärung abgeben. Ggf. Können Sie Ihre Beschäftigten darauf hinweisen, dass sie dann unter Umständen bis 31. Juli eine Steuererklärung erstellen müssen.
Unser Service für Sie im Informationsportal
Wichtige Informationen für Arbeitgeber zu Corona haben wir auf einer gesonderten Seite für Sie zusammengestellt. Über die verschiedenen Arten des Kurzarbeitergelds im Allgemeinen informiert unser Steckbrief Kurzarbeit.
Die BA hat auch ihre elektronischen Angebote zur Beantragung erweitert. Die Dokumente dazu finden sich in unserer SV-Bibliothek in einer eigenen Rubrik.