Lange Zeit haben uns die besonderen Regelungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in Atem gehalten. Insbesondere beim Arbeitsschutz und in der Sozialversicherung wurden immer wieder erweiterte Corona Regelungen geschaffen, verlängert, verändert und abgeschafft. Wir haben darüber immer auf unserer Sonderseite Corona: Infos für Arbeitgeber berichtet und Sie auf dem Laufenden gehalten.

Jetzt ist alles vorbei – oder doch nicht ganz?

Grundsätzlich sind die Sonderregelungen und Einschränkungen wegen Corona tatsächlich beendet. Vereinzelt gibt es noch (regional) Einschränkungen, etwa in Krankenhäusern oder Pflegeheimen. Im regulären Geschäftsbetrieb allerdings nicht.

Das heißt aber nicht, dass Sie als Arbeitgeber die verbleibenden Gefahren durch eine Infektion mit dem Corona-Virus ignorieren sollten – denn es hat zwar weitgehend seinen Schrecken verloren, ist aber trotzdem nicht vorbei. Deshalb bleiben Sie als Arbeitgeber in der Pflicht, Ihre Mitarbeiter vor einer Infektion zu schützen. Voraussetzung dafür ist zunächst die Gefährdungsbeurteilung und dann die sich daraus eventuell ergebenden Maßnahmen.

Im Bereich Kurzarbeitergeld und ärztliche Behandlung sind einige Regelungen noch in Kraft, manches wird dauerhaft bleiben.

Unser Service für Sie im Informationsportal

Wir haben die wichtigsten Regelungen für Sie übersichtlich zusammengestellt. Nutzen Sie gern unsere vollständig überarbeitete Sonderseite Corona – Infos für Arbeitgeber.