Hinweis: Die hier genannte Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte von 450 Euro pro Monat galt zum Zeitpunkt, als der Artikel erstellt wurde. Bitte prüfen Sie, wie hoch die Verdienstgrenze aktuell liegt. Informationen zur Minijob Reform 2022 finden Sie hier.

Kurzarbeitergeld ist keine Erfindung in Corona-Zeiten. Vielmehr ist es ein bewährtes Mittel, auf temporäre Probleme im einzelnen Unternehmen oder wegen der konjunkturellen Lage zu reagieren, ohne bewährte Arbeitnehmer entlassen zu müssen. Wegen der Pandemie wurden 2020 besondere Regelungen beschlossen, die sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer die Bedingungen verbessern.

Verlängerung der Sonderregelungen

Mit dem Gesetz zur Beschäftigungssicherung infolge der COVID-19-Pandemie vom 3. Dezember 2020 sind diese Sonderregelungen bis Ende 2021 verlängert worden. Damit reagiert die Bundesregierung auf das Ansteigen der Infektionszahlen und den damit verbundenen Problemen der Unternehmen.

Die wichtigsten Regelungen sind:

  • Bezugsdauer: Bis Ende 2021 ist der Bezug von Kurzarbeitergeld unter bestimmten Voraussetzungen für längstens 24 Monaten möglich (statt 12 Monate).
  • Höhe: Sie kann ab dem siebten Bezugsmonat maximal 80 Prozent des Nettoarbeitsentgelts betragen, bei Arbeitnehmern mit mindestens einem Kind auch 87 Prozent.
  • Nebenverdienst: Wenn ein Kurzarbeiter nebenbei noch einen Minijob ausübt, sind bis zu 450 Euro frei und werden nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet.

Das Wichtigste hierzu finden Sie bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) unter dem Link „Corona-Virus: Informationen für Unternehmen zum Kurzarbeitergeld“. Alle digitalen Services der BA für Unternehmen rufen Sie unter dem Link auf. Dazu gehören Anträge und Anzeigen sowie die Möglichkeit, Unterlagen für Kurzarbeit hochzuladen.

Unser Service für Sie im Informationsportal

Die wichtigsten Vorgaben, wie Sie als Arbeitgeber Kurzarbeitergeld beantragen können, haben wir in unserer Meldung Kurzarbeitergeld erhalten bereits erläutert.

Aktuelle Fragen rund um Kurzarbeitergeld behandeln auch folgende News:

Grundsätzlich erläutern wir das Instrument in unserem Steckbrief Kurzarbeit.

Eine Übersicht über alle Maßnahmen im Zusammenhang mit Corona bieten unsere Corona-Infos für Arbeitgeber.