Der Gesetzgeber will durch seine Regelungen zum gesetzlichen Mutterschutz Arbeitnehmerinnen besonders schützen, wenn sie schwanger werden bzw. ihr Kind geboren haben. Die entsprechenden Regelungen müssen Sie als Arbeitgeber unbedingt beachten. Wie sind die Tätigkeiten zu gestalten? Wann wird ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen? Zu welchen Zahlungen bin ich verpflichtet?

Ausschuss für Mutterschutz definiert neue Mutterschutz-Hinweise

Die Corona-Pandemie führt dazu, dass die damit verbundenen Gefahren besonders beurteilt werden müssen. Hierzu haben Expertinnen und Experten des Ausschuss für Mutterschutz Hinweise erstellt, die als Handreichung für Arbeitgeber und Arbeitnehmerin dienen soll.

Viel Publikumsverkehr oder Arbeiten im Großraumbüro?

Gemäß der Hinweise ist es beispielsweise eine unverantwortbare Gefährdung für schwangere Frauen, wenn sie Kontakt zu einem ständig wechselnden Personenkreis haben (z.B. im Verkauf) oder – wie in einem Großraumbüro – regelmäßig Kontakt zu einer größeren Zahl an Ansprechpersonen haben. Wenn keine geeigneten Maßnahmen zur Gefahrenabwehr möglich sind (z. B. Home Office oder Einzelarbeitsplatz ohne Infektionsgefährdung), ist ein Beschäftigungsverbot unvermeidlich.

Der Ausschuss für Mutterschutz hat auch FAQs zu mutterschutzrechtlichen Bewertungen von Gefährdungen durch den Corona-Virus erstellt. So erfahren Sie, wie sich Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen auf die Bewertung des Infektionsrisikos auswirken oder was Sie bei der Beschäftigung von Stillenden beachten müssen.

Unser Service für Sie im Informationsportal

Kompakte Informationen finden Sie in unserem Steckbrief Mutterschutz mit Hinweisen, was Sie im Fall einer Schwangerschaft zu tun haben. Und im Frage-Antwort-Katalog „Werdende Mutter“ prüfen Sie, was Sie im konkreten Fall beachten müssen.

Wenn Sie einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld oder den Mutterschutzlohn bei einem Beschäftigungsverbot zahlen, haben Sie Anspruch auf Erstattung. Nähere dazu erfahren Sie im Steckbrief U2-Verfahren (Mutterschaft).

Was eine anschließende Elternzeit bedeuten kann, erfahren Sie im gleichnamigen Steckbrief.